Drucksache - 1613/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan 5-96 für die Grundstücke Brunsbütteler Damm 276/280, Barmbeker Weg 6 sowie einen Abschnitt des Brunsbütteler Damms im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.10.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 15.09.2015
Anl. z. Vorl. z.K. v. 15.09.2015

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss des Bezirksamtes vom 14.07.2015 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-96.

 

In Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans 5-96

 

1. Begründung

 

1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Anlass der Planaufstellung ist der geplante erweiterte Neubau eines Nahversorgers auf den Grundstücken Brunsbütteler Damm 276/280 und Barmbeker Weg 6 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

Die Rewe-Group beabsichtigt, den bisherigen Bestandsmarkt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche (inkl. Postfiliale) auf dem Grundstück Brunsbütteler Damm 276 abzureißen und mit einer Verkaufsfläche von rund 2.000 m² neu zu errichten. Zu diesem Zweck soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“, einer Grundflächenzahl von 0,4 und maximal zwei Vollgeschossen sowie entsprechenden Flächen für Stellplätze im Plangebiet entwickelt werden.

 

Das konkrete Investitionsinteresse der Rewe-Group am vorgesehenen Standort deckt sich mit den bezirklichen Vorstellungen. Das Konzept wurde im Einvernehmen mit dem Bezirk Spandau abgestimmt. Der geplante großflächige Nahversorger soll neben der Hauptnutzung durch die Ansiedlung eines Backshops / Cafés sowie eines Postshops im selben Gebäude ergänzt werden.

 

Das geplante Vorhaben trägt zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion und zur Aufwertung des bestehenden und nicht mehr zeitgemäßen Nahversorgungszentrums Brunsbütteler Damm / Magistratsweg bei. Gemäß des Zentren- und Einzelhandelskonzepts des Bezirks Spandau, das sich derzeit noch im Verfahren befindet, steht dem Nahversorgungszentrum insgesamt ein Entwicklungsrahmen von rund 1.800 m² Verkaufsfläche für vorwiegend nahversorgungsrelevante Sortimente zur Verfügung. Die geplante Erweiterung des bestehenden Rewe-Markts ist im bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept bereits berücksichtigt.

 

Die Planerforderlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, die für die geplante Nutzung erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das geplante Bauvorhaben ist am vorgesehenen Standort derzeit nach dem geltenden Planungsrecht nicht genehmigungsfähig, da sich die Zulässigkeit baulicher Anlagen nach den Festsetzungen der Bebauungspläne VIII-54 (vom 16. November 1965, tlw. geändert durch den Bebauungsplan VIII-A vom 09. Juli 1971) und VIII-104 (vom 30. Juni 1977) richtet. Beide Pläne umfassen jeweils einen Teil des geplanten Geltungsbereichs und setzen für das Plangebiet allgemeines und reines Wohngebiet sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ fest. Diese Pläne enthalten verbindliche Regelungen zu Art und Maß der Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche, die dem geplanten Vorhaben entgegenstehen und sollen im Bereich des Bebauungsplanentwurfs 5-96 überplant werden.

 

1.2 Beschreibung des Plangebiets

 

Der geplante Geltungsbereich verfügt über eine Größe von rund 9.500 m² und umfasst die Grundstücke Brunsbütteler Damm 276/280, Barmbeker Weg 6 sowie einen Abschnitt des Brunsbütteler Damms im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken. Das Plangebiet setzt sich aus den Flurstücken 409, 1697, 2364/16 und einem Teilbereich des Flurstücks 963 der Flur 3 der Gemarkung Staaken zusammen.

 

Die derzeitige Bestandsnutzung ist durch den bestehenden Einzelhandelsbetrieb geprägt. Weiterhin befinden sich innerhalb des Plangebiets kleinere Einzelhandelsbetriebe, eine Speise- und Schankwirtschaft, Garagen sowie ein der Versorgung des Gebiets dienender Handwerksbetrieb.

Das Plangebiet befindet sich an der Hauptachse eines durch Großwohnsiedlungen geprägten Bereichs. Nördlich und östlich des Plangebiets schließen Wohngebiete mit Ein- und Mehrfamilienhäusern an. Der geplante Geltungsbereich grenzt nördlich zum Teil an den Oldesloer Weg, der parallel zum Brunsbütteler Damm verläuft. Westlich und südlich des Plangebiets befinden sich die Großwohnsiedlungsstrukturen der in den 1960er und 70er Jahren entstandenen Louise-Schröder-Siedlung.

 

Das Plangebiet ist Teil des Nahversorgungszentrums Brunsbütteler Damm / Magistratsweg, das nördlich und südlich des Brunsbütteler Damms angesiedelt ist und sich straßenbegleitend zwischen dem Barmbeker Weg und dem Magistratsweg erstreckt.

 

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über den Brunsbütteler Damm. Fußläufig soll der geplante Nahversorger auch über den Oldesloer Weg zugänglich sein. Über die nahegelegenen, am Brunsbütteler Damm sowie am Magistratsweg verkehrenden Buslinien M32 und 131 ist das Plangebiet auch durch den ÖPNV erschlossen.

 

1.3 Planerische Ausgangssituation

 

Vorbereitende Bauleitplanung

 

Flächennutzungsplanung Berlin

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 23. Juni 2015 (ABl. S. 1449), stellt für das westliche Plangebiet Wohnbaufläche W2 mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) bis 1,5 sowie für das östliche Plangebiet Wohnbaufläche W3 mit einer GFZ bis 0,8 dar. Der Brunsbütteler Damm ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

 

Die Entwicklung von Sondergebieten gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen ist im Einzelfall möglich. Gemäß Entwicklungsgrundsatz 1 der Berliner Flächennutzungsplanung können andere Baugebiete und andere Flächen kleiner als drei Hektar entwickelt werden, wenn Funktionen und Wertigkeit der Baufläche sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben.

 

Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 5-96 dienen der Nahversorgung der vorhandenen umgebenden Wohnnutzungen. Die Funktion der bestehenden Wohnbauflächen wird im Zuge der Planung gewahrt.

Im weiteren Verfahren sollen ein Zentrenverträglichkeitsgutachten, eine schalltechnische Untersuchung sowie ein Verkehrsgutachten, unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Linksabbiegerspur vom Brunsbütteler Damm, erarbeitet werden.

 

Die geplante Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen kann aus dem Flächennutzungsplan als Regelfall abgeleitet werden.

 

Die Voraussetzungen für eine Entwickelbarkeit der geplanten Festsetzungen aus dem Flächennutzungsplan in Bezug auf die Entwicklungsgrundsätze der Berliner Flächennutzungsplanung sind gegeben.

 

Verbindliche Bauleitplanung

 

Für das Plangebiet liegen planungsrechtliche Vorgaben durch die festgesetzten Bebauungspläne VIII-54 vom 16. November 1965 und VIII-104 vom 30. Juni 1977 vor.

 

Die westlichen Teilflächen des Plangebiets liegen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-54, die östlichen Teilflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-104.

Der Bebauungsplan VIII-54 weist innerhalb der Baugrenzen für die nordwestliche Teilfläche Garagen als Bestandteil eines reinen Wohngebiets und im südwestlichen Teilbereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ aus. Im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs 5-96 setzt der Bebauungsplan nicht überbaubare Grundstücksfläche mit Bindungen für Bepflanzung, Stellplätze, sowie entlang des Barmbeker Wegs eine öffentliche Grünfläche (Grünstreifen) fest. Weiterhin werden im Bebauungsplan VIII-104 für das östliche Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet mit maximal zwei Vollgeschossen, eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,4 sowie eine offene Bauweise festgesetzt.

 

1.4 Inhalt des Bebauungsplans

 

Für das Plangebiet ist die Festsetzung eines Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO vorgesehen. Zur Realisierung eines modernen und tragfähigen Einzelhandelsbetriebs sowie der Stärkung der Nahversorgung im Umfeld sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb geschaffen werden. Vorgesehen sind eine GRZ von 0,4, maximal zwei Vollgeschosse sowie entsprechende Flächen für Stellplätze (ca. 100 Stück).

 

Zur Sicherung der Zentrenverträglichkeit werden im Bebauungsplanentwurf 5-96 die zulässige Verkaufsfläche sowie die Zulässigkeit von nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten (nicht mehr als 25% der Verkaufsfläche) beschränkt.

 

2. Hinweise

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Absicht zur Planaufstellung am 03.03.2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Nach Beschlussfassung des Bezirksamtes über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-96 am 14.07.2015 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 36 / 04.09.2015 bekannt gemacht.

 

3. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Dem Bezirk entstehen durch die Planungen keine Kosten. Der Bebauungsplan 5-96 und die im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Folgekosten werden vom Vorhabenträger finanziert.

 

4. Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748).

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).

 

 

Berlin-Spandau, den 15.9.15

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank         Röding

Bezirksbürgermeister        Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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