Drucksache - 1582/XIX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2015
im Kapitel 4042 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel 67130 Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII innerhalb Berlins
bis zur Höhe von 210.000,00 ?
und bei
bei Titel 67145 Sozialpädagogische Krisenintervention nach Inobhutnahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 370.000,00 ?.
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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