Drucksache - 1563/XIX
Das Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine soziale Nutzung für die Kinder- und Jugendarbeit auf der Insel "Großer Wall" unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes nicht möglich ist.
Die Insel Großer Wall befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Inseln im Tegeler See". Laut Schutzgebietsverordnung ist es verboten "die Ruhe der Natur oder den Naturgenuss durch Lärm oder auf andere Weise zu stören" und "an anderen als hierfür vorgesehenen Plätzen zu zelten oder zu baden sowie unbefugt Feuer anzuzünden" (LSG VO, §2a, c, 1960). Vor diesem Hintergrund ist eine Nutzung außer für den Naturschutz auf der Insel Großer Wall nicht möglich, sondern würde ein Verbot im Sinne der Schutzgebietsverordnung darstellen. Es gibt keine ausgewiesenen Zelt- oder Badestellen; die Uferkanten eignen sich nicht zum Boote anlegen. Somit fehlt jegliche Möglichkeit Logistik für die Kinder- und Jugendarbeit auf der Insel zu schaffen. Da die Insel jahrzehntelang ungenutzt war, hat sich hingegen eine zunehmende Bedeutung für den Natur- und Artenschutz ergeben. Grundsätzlich ist die Insel zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen geeignet, die auch über das Maß der Anforderungen der geltenden Schutzgebietsverordnung gehen. Insbesondere die Entwicklung eines Röhrichtgürtels um die Insel sowie die Herstellung einer bisher gering ausgeprägten Strauchschicht sind möglich.
Berlin-Spandau, den 04. Juli 2016 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0