Ukraine
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Drucksache - 1523/XIX
Es handelt sich um eine Empfehlung i.S. des § 12 Abs. 1 S. 2 BezVG. Der Empfehlung der BVV wird nicht entsprochen, da die BVV dafür keine Zuständigkeit hat. Die BVV besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat. Die BVV bestimmt vielmehr gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 BezVG "die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat oder den einzelnen Mitgliedern des Senats erlassenen Verwaltungsvorschriften." Gesetze, die vom Bundestag (also nicht vom Senat oder von Mitgliedern des Senats) erlassen werden, zählen nicht dazu.
Ich bitte den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 14. 2016
Kleebank Bezirksbürgermeister
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