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Drucksache - 1506/XIX  

 
 
Betreff: Liegenschaftsverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/-inEinwohner/-in
Verfasser:Michael Stickel 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.06.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohneranfr. v. 29.05.2015

  1. Warum wird bei der Beleihungswertermittlung nur der Gebäudewert nicht jedoch der Wert des Erbbaurechts berücksichtigt?
     
  2. Mit welchem Recht wird das Vermessungsamt, hier die Bewertungsstelle, beauftragt, Verkehrswertgutachten zu prüfen?
     
  3. Warum dürfen Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung die Höhe der Beleihung selbstständig ermitteln, obwohl ein Verkehrswertgutachten vorliegt?
     
  4. Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung, um den Wert eines Erbbaurechts zu ermitteln?
     
  5. Warum erlt ein Bürger keine Antworten auf seine Fragen und kein Schreiben, ob der Zustimmungserklärung über eine Beleihung zugestimmt oder abgelehnt wird?
 
 

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