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Betreff: |
Liegenschaftsverwaltung |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Einwohner/-in | Einwohner/-in |
Verfasser: | Michael Stickel | |
Drucksache-Art: | Einwohneranfrage | Einwohneranfrage |
Beratungsfolge: |
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- Warum wird bei der Beleihungswertermittlung nur der Gebäudewert nicht jedoch der Wert des Erbbaurechts berücksichtigt?
- Mit welchem Recht wird das Vermessungsamt, hier die Bewertungsstelle, beauftragt, Verkehrswertgutachten zu prüfen?
- Warum dürfen Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung die Höhe der Beleihung selbstständig ermitteln, obwohl ein Verkehrswertgutachten vorliegt?
- Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung, um den Wert eines Erbbaurechts zu ermitteln?
- Warum erhält ein Bürger keine Antworten auf seine Fragen und kein Schreiben, ob der Zustimmungserklärung über eine Beleihung zugestimmt oder abgelehnt wird?
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