Drucksache - 1478/XIX
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, aktiv die Regelungen zur Bekämpfung des spekulativen Leerstandes in Spandau anzuwenden. Begründung:
Es gibt vermehrt Berichte, dass in der Siemensstadt Wohnungen seit Monaten leer stehen und nicht zur Vermietung angeboten werden.
Insbesondere in Zeiten von Wohnungsknappheit verbietet es sich, Wohnungsobjekte aus reinem Profitstreben leer stehen zu lassen. Spekulativer Leerstand ist nicht nur moralisch verwerflich, er ist auch durch das Zweckentfremdungsverbot untersagt. Daher muss im gesamtgesellschaftlichen Interesse gegen die Spekulation vorgegangen werden. |
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Bezirksamt Spandau
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