Drucksache - 1475/XIX
Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
Für eine verkehrliche Umgestaltung lagen in den letzten Jahren bereits diverse Vorschläge der Straßenverkehrsbehörde vor. Diese sind leider von der Straßenbaubehörde nicht umgesetzt worden, da sie jeweils mit baulichen Anpassungen verbunden gewesen wären. Mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen allein sind einzelne und punktuelle Veränderungen in diesem Wohngebiet nicht sinnvoll.
Im gesamten Bereich sind auf Grund der historisch bedingten baulichen Enge der Straßenzüge seit vielen Jahren auch Schwierigkeiten im ruhenden Verkehr bekannt. Die mit verkehrsorganisatorischen Mitteln umsetzbaren Regelungen sind bereits realisiert worden. Ohne bauliche Anpassungen werden weitergehende verkehrsbehördliche Maßnahmen dort nicht angeordnet.
Die genannten Straßen befinden sich grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. Bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften der StVO sind weitergehende behördliche Regelungen entbehrlich und daher gemäß § 45 Absatz 9 der StVO auch nicht zulässig.
Veränderungen hinsichtlich einer verkehrlichen Optimierung würden ohne begleitende bauliche Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen. Der Antrag wird damit aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.
Berlin-Spandau, den17. März 2016 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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