Drucksache - 1475/XIX  

 
 
Betreff: Kreuzungsbereich Buchenweg Ecke Tannenweg verkehrssicher gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Vorberatung
18.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.07.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
20.04.2016 
- Generationen-BVV - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 08.05.2015
BE BüO v. 18.06.2015
Vorl. z. K. v. 17.03.2016

Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

 

r eine verkehrliche Umgestaltung lagen in den letzten Jahren bereits diverse Vorschläge der Straßenverkehrsbehörde vor. Diese sind leider von der Straßenbaubehörde nicht umgesetzt worden, da sie jeweils mit baulichen Anpassungen verbunden gewesen wären.

Mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen allein sind einzelne und punktuelle Veränderungen in diesem Wohngebiet nicht sinnvoll.

 

Im gesamten Bereich sind auf Grund der historisch bedingten baulichen Enge der Straßenzüge seit vielen Jahren auch Schwierigkeiten im ruhenden Verkehr bekannt. Die mit verkehrsorganisatorischen Mitteln umsetzbaren Regelungen sind bereits realisiert worden. Ohne bauliche Anpassungen werden weitergehende verkehrsbehördliche Maßnahmen dort nicht angeordnet.

 

Die genannten Straßen befinden sich grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. Bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften der StVO sind weitergehende behördliche Regelungen entbehrlich und daher gemäß § 45 Absatz 9 der StVO auch nicht zulässig.

 

Veränderungen hinsichtlich einer verkehrlichen Optimierung würden ohne begleitende bauliche Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen. Der Antrag wird damit aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.

 

 

Berlin-Spandau, den17.rz 2016

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Machulik

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 


 

 
 

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