Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1410/XIX
1) Warum erfolgt keine Umsetzung der von der BVV Spandau bereits am 28.08.2013 beschlossenen Drucksache der PIRATEN (0682/XIX) mit dem Hinweis auf eine irgendwann mal kommende "neue Internet-Präsenz", während andere Bezirke (Neukölln, Treptow-Köpenick) diese eine PDF-Datei problemlos im bisherigen System online stellen können?
2) Fällt der Bezirk (und damit das Bezirksamt Spandau) ebenfalls unter die Regularien des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) und hier vor allem unter den § 17 Abs. 5 (Jede öffentliche Stelle hat Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Jede öffentliche Stelle hat Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse im Sinne von Satz 1 allgemein zugänglich zu machen.)?
3) Falls "Ja" zu vorstehender Frage, mit welchen Unannehmlichkeiten hat Spandau zu rechnen, wenn dieser "Klare Gesetzesverstoß" (laut Berliner Beauftragten für Datenschutz, Presse) auch 15 Jahre nach Inkraftreten des Gesetzes noch immer nicht abgestellt wurde?
4) Falls Spandau nicht in der Lage ist, die ebenfalls beschlossene Veröffentlichung auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu realisieren, könnte dann wenigstens eine umgehende Veröffentlichung einer PDF-Datei auf der bezirklichen Internetpräsenz erfolgen? |
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