Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1409/XIX
Jede Maßnahme, die der Leseförderung in Spandau dient, wird begrüßt. Dazu können auch sogenannte „öffentliche Bücherschränke“ dienen, in denen Bürgerinnen und Bürger jederzeit, kostenlos, anonym und ohne Formalien Bücher ablegen und wieder entnehmen können. Solche öffentlichen Bücherschränke, auch offenen Bücherschränke oder oft Bücherbox genannt, sind seit den 90er Jahren in Deutschland bekannt und sollen den Austausch von Literatur unterstützen.
In der Regel werden solche öffentlichen Bücherschränke initiiert und finanziert durch Bürgervereine, Stiftungen, Lions-Clubs oder ähnliche Träger. Bücherboxen entstehen oft auch im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen der Job-Center.
Üblicherweise werden diese öffentlichen Bücherschränke ehrenamtlich von den Initiatoren und Förderern bzw. den Mitarbeitern der Beschäftigungsmaßnahmen betreut. Denn auch Bücher zerschleißen, werden schmutzig, zerreißen oder veralten inhaltlich. Ein Buchbestand in einem öffentlichen Bücherschrank, der aus solchen Büchern besteht, ist wenig attraktiv, lädt nicht zum Tauschen ein und schreckt eher ab als das er das Lesen fördert.
Zu dem engeren Aufgabenbereich der Stadtbibliothek Spandau gehört die Aufstellung und Betreuung von „öffentlichen Bücherschränken“ nicht. Der Auftrag der Bibliothek lautet, einen zielgruppengerechten, breitgefächerten und aktuellen Bestand zum Entleihen zur Verfügung zu stellen und hierdurch sowie mit der Beratung durch Fachpersonal und Veranstaltungen den freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten und zur Sprach- und Leseförderung beizutragen. Die Personalkapazitäten erlauben es nicht, über diesen Rahmen heraus tätig zur werden. Auch wird die Bibliothek im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung über die Anzahl ihrer Entleihungen und ihrer Besuche refinanziert, die Aufstellung und Betreuung von „öffentlichen Bücherschränken“ wäre für die Bibliothek im Sinne der KLR sogar kontraproduktiv.
Es wird vorgeschlagen, dass das Bezirksamt alle Initiativen von Vereinen oder Privatpersonen unterstützt, die in dieser Hinsicht tätig werden wollen. Die Bibliothek ist bereit, Bücher, die der Bibliothek geschenkt werden und die nicht in den Bestand aufgenommen werden, an solche Vereine oder Personen abzugeben.
Die Aufstellung und kontinuierliche Betreuung von „öffentlichen Bücherschränken“ kann von der Stadtbibliothek nicht übernommen werden.
Berlin-Spandau, den 8. Juni 2015 Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Beschlussvorschlag:
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