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Drucksache - 1409/XIX  

 
 
Betreff: Bücher sind zum Teilen da
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
08.07.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Pir v. 16.03.2015
Vorl. z. K. v. 08.06.2015

Jede Maßnahme, die der Leseförderung in Spandau dient, wird begrüßt. Dazu können auch sogenannte „öffentliche Bücherschränke“ dienen, in denen Bürgerinnen und Bürger jederzeit, kostenlos, anonym und ohne Formalien Bücher ablegen und wieder entnehmen können.  Solche öffentlichen Bücherschränke, auch offenen Bücherschränke oder oft Bücherbox genannt, sind seit den 90er Jahren in Deutschland bekannt und sollen den Austausch von Literatur unterstützen.

 

In der  Regel werden solche öffentlichen Bücherschränke initiiert und finanziert durch Bürgervereine, Stiftungen, Lions-Clubs oder ähnliche Träger. Bücherboxen entstehen oft auch im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen der Job-Center.

 

Üblicherweise werden diese öffentlichen Bücherschränke ehrenamtlich von den Initiatoren und Förderern bzw. den Mitarbeitern der Beschäftigungsmaßnahmen betreut. Denn auch Bücher zerschleißen, werden schmutzig, zerreißen oder veralten inhaltlich. Ein Buchbestand in einem öffentlichen Bücherschrank, der aus solchen Büchern besteht, ist wenig attraktiv, lädt nicht zum Tauschen ein und schreckt eher ab als das er das Lesen fördert.

 

Zu dem engeren Aufgabenbereich der Stadtbibliothek Spandau gehört die Aufstellung und Betreuung von „öffentlichen Bücherschränken“ nicht. Der Auftrag der Bibliothek lautet, einen zielgruppengerechten, breitgefächerten und aktuellen Bestand zum Entleihen zur Verfügung zu stellen und hierdurch sowie mit der Beratung durch Fachpersonal und Veranstaltungen den freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten und zur Sprach- und Leseförderung beizutragen. Die Personalkapazitäten erlauben es nicht,  über diesen Rahmen heraus tätig zur werden. Auch wird die Bibliothek im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung über die Anzahl ihrer Entleihungen und ihrer Besuche refinanziert, die Aufstellung und Betreuung von „öffentlichen Bücherschränken“re für die Bibliothek im Sinne der KLR sogar kontraproduktiv.

 

Es wird vorgeschlagen, dass das Bezirksamt alle Initiativen von Vereinen oder Privatpersonen unterstützt, die in dieser Hinsicht tätig werden wollen. Die Bibliothek ist bereit, Bücher, die der Bibliothek geschenkt werden und die nicht in den Bestand aufgenommen werden, an solche Vereine oder Personen abzugeben.

 

Die Aufstellung und kontinuierliche Betreuung von „öffentlichen Bücherschränken“ kann von der Stadtbibliothek nicht übernommen werden.

 

 

Berlin-Spandau, den 8. Juni 2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank Hanke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat


Beschlussvorschlag:

 


 

 
 

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