Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1296/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen gegen jegliche weitere Verlagerungen von Flugbewegungen von Schönefeld (alt) nach Tegel einzusetzen. Begründung:
Angesichts der für 2015 geplanten Sanierung von Landebahnen am Flughafen Schönefeld (alt) wurde laut Presseberichten bekannt, dass eine bislang nur den Flughafen Schönefeld bedienende Fluggesellschaft eine teilweise Verlagerung der Flüge nach Tegel beantragt hat. Die Begründung sei, dass die als Ersatz bereits fertiggestellte Landebahn des Flughafens BER so weit vom Terminal entfernt sei, dass der Flugplan nicht eingehalten werden könne.
Diese Begründung ist nicht schlüssig. Der Flughafen kann die zusätzlichen 13 Flüge täglich nicht ohne weiteres aufnehmen. Es sind nicht nur Verzögerungen in den Flugplänen zu erwarten, die auch die antragstellende Fluggesellschaft belasten wird, sondern den ohnehin extrem vom gesundheitsgefährdenden Fluglärm belasteten Anwohnerinnen und Anwohner in den Flugschneisen würde noch mehr zugemutet, auch in Spandau. Das Bezirksamt soll daher klar, deutlich und mit Nachdruck klar machen, dass Spandau zusätzliche Flüge in Tegel aus Rücksicht und Sorge gegenüber den hier lebenden Menschen ablehnt. |
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Bezirksamt Spandau
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