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Drucksache - 1295/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan 5-95 für eine Teilfläche des Geländes südlich des Freudenberger Weges, westlich des Wittgensteiner Weges, nördlich des Eiserfelder Ringes und östlich des Weges zwischen Freudenberger Weg und Spekteweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Dringlichkeitsvorlage
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 06.11.2014
Anlage z. V.z.K. v. 06.11.2014
D-Vorl. z.B. vom 29.11.2018
Anl. z. D-Vorl. z.B. vom 29.11.2018

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 des Bezirksverwaltungs-
gesetzes (BezVG) über den Beschluss des Bezirksamtes vom 26.08.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-95 – Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.11.2014, Drucksache Nr. 1295/XIX. Wahlperiode.

 

Anlage:  Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des

 Bebauungsplans 5-95

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) unter Vorlage der Begründung vom 09.11.2018 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans

5-95 beschließen:

 

I. Entwurf zum Bebauungsplan 5-95 vom 18.12.2017 mit Änderungen vom

 09.10.2018

 

II.            Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-95

im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld

 

Vom................November 2018

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

 

§ 1

 

Der Bebauungsplan 5-95 vom 18. Dezember 2017 für eine Teilfläche des Geländes südlich des Freudenberger Weges, westlich des Wittgensteiner Weges, nördlich des Eiserfelder Ringes und östlich des Weges zwischen Freudenberger Weg und Spekteweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld, wird festgesetzt. Er ändert teilweise den durch Verordnung über die Festsetzung der Bebauungspläne VIII-46 im Bezirk Spandau vom 01. Oktober 1962 (GVBl. S. 1154) und VIII-77 im Bezirk Spandau vom 30. August 1972 (GVBl. S. 1784) festgesetzten Bebauungsplan.

 

§ 2

 

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Geoinformation, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.

 

§ 3

 

Auf die Vorschriften über

 

  1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

 

  1. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

§ 4

 

(1) Unbeachtlich werden

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 und Absatz 2a Nummer 3 und 4 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

 

  1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt Spandau von Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                      2018

 

Bezirksamt Spandau von Berlin

 

 

Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

 

1.    Begründung

 

1.1 Anlass der Aufstellung

 

Anlass und Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes 5-95 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung weiterer Wohngebäude im Rahmen der Nachverdichtung des bereits bestehenden Wohngebiets.

 

Für das Plangebiet ist die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO vorgesehen.

 

Der Ortsteil Falkenhagener Feld war ursprünglich durch Kleingärten und landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Ab Mitte der 1960er Jahre wurde aufgrund von Wohnungsmangel im damaligen West-Berlin die Großwohnsiedlung Falkenhagener Feld errichtet. Einfamilienhäuser und Siedlungsbestände aus den 1920- 1940er Jahren wurden in das Bebauungskonzept integriert.

 

Die Charlottenburger Baugenossenschaft eG beabsichtigt in ihrem Wohnungsbestand im Falkenhagener Feld eine Nachverdichtung durch weitere mehrgeschossige Wohngebäude.

 

 

1.2 Verfahren

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 26.08.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans 5-95 beschlossen. Der Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-95 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 50 vom 05.12.2014 auf Seite 2249 bekannt gemacht.

 

Die Information über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde ortsüblich im Amtsblatt für Berlin Nr. 50 vom 05.12.2014 auf Seite 2249 bekannt gegeben und fand in der Zeit vom 8. bis einschließlich 19.12.2014 statt. Stellungnahmen sind während des Beteiligungszeitraums nicht eingegangen. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens sind daher keine Änderungen an der Planzeichnung und der Begründung erforderlich. Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 das Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 09.05.2017 die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-95 beschlossen. Der Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-95 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 22 vom 26.05.2017 auf Seite 2570/ 2571 bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 4 BauGB fand in der Zeit vom 02.06.2016 bis 07.07.2016 (Nachbeteiligung JuBiKuS vom 04.07.2016 und Nachbeteiligung SenBildJugWiss I D vom 28.07.2016 bis zum 12.08.2016) statt.

Das Beteiligungsverfahren führte zu einer Änderung der Planzeichnung und der Begründung. Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 15.08.2017 das Ergebnis der Beteiligung beschlossen.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 29.08.2017 um Abgabe einer Stellungnahme zu den geänderten Planinhalten bis zum 15.09.2017 gebeten.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und im Rahmen der Weiterentwicklung der Planung sind keine Änderungen an der Planzeichnung vorgenommen worden.

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 das Ergebnis der Beteiligung beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens 5-95 auf die neue Fassung der Rechtsvorschriften beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 der Errichtung einer Kindertagesstätte, durch die 14 Plätze für das Wohnungsbauvorhaben vorzuhalten sind, und der Qualifizierung des Spielplatzes Germersheimer Platz zugestimmt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.01. bis einschließlich 07.02.2018 statt und ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 56 vom 29.12.2017 auf den Seiten 6550-6551 sowie in der Bln. Morgenpost und dem Tagesspiegel bekannt gegeben worden. Die Unterlagen waren im gleichen Zeitraum auch im Internet einsehbar. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.12.2017 über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Es nahmen drei Bürger vor Ort Einsicht in die Planungsunterlagen und äußerten sich mündlich. Fünf schriftliche Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und 11 von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind eingegangen.

Die Anregungen wurden geprüft und sind in das weitere Bebauungsplanverfahren eingeflossen. Dies führte zu keiner grundsätzlichen Änderung der Inhalte des Bebauungsplans.

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 29.03.2018 wurde der Bebauungsplanentwurf 5-95 gem. § 6 Abs. 2 AGBauGB i.V.m. der AV Anzeigeverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Rechtsprüfung vorgelegt.

 

Als Ergebnis der Rechtsprüfung wurde er durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit Schreiben vom 01.06.2018 beanstandet und diese mit Schreiben vom 29.06.2018 begründet. In diesem Rahmen wurden Änderungen als Voraussetzung für eine beanstandungsfreie Festsetzung gefordert und Hinweise gegeben.

Die Änderungen/ Hinweise wurden in die Planunterlage und die Begründung eingearbeitet; es wurde ein Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag geschlossen.

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 das Ergebnis der Rechtsprüfung beschlossen.

 

Nach erneuter Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß o.a. Bezirksamtsbeschluss erhielt der Fachbereich Stadtplanung mit Schreiben vom 31.10.2018 eine Stellungnahme der Senatsverwaltung, wonach der Bebauungsplan beanstandungsfrei festgesetzt werden kann.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in der Sitzung am 06.11.2018 darüber informiert, das der Bebauungsplan 5-95 nach dem Schreiben der Senatsverwaltung beanstandungsfrei festgesetzt werden kann.

 

In der Sitzung am 20.11.2018 hat das Bezirksamt Spandau von Berlin das Ergebnis der erneuten Rechtsprüfung sowie die Vorlage des Entwurfs zum Bebauungsplan 5-95 zur Festsetzung an die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.

 

2.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Dem Bezirk entstehen durch die Planungen nach derzeitigem Kenntnisstand Kosten für die Bereitstellung von Schulplätzen. Die Grundschulplätze können gemäß der Stellungnahme des Schul- und Sportamts des Bezirks vom 12.09.2017 in der B-Traven- Schule oder in der Siegerland-Grundschule bereitgestellt werden.

Der Begünstigte der Planung wird unter Beachtung des Angemessenheitsprinzips zur Übernahme von Kosten herangezogen, die Voraussetzung und Folge für die geplante Nachverdichtung sind. Dies beinhaltet auch erforderliche Planungskosten. Näheres ist im städtebaulichen Vertrag geregelt worden.

Die Errichtung künftig zulässiger Wohnhäuser sowie die vorausgehende Baufeldfreimachung erfolgen durch den Einsatz privater Mittel.

 

Durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans 5-95 werden keine Entschädigungsansprüche begründet. Die geplanten Festsetzungen schränken keine bisher zulässigen Eigentumsrechte ein; dem Eigentümer der Flächen entstehen daher keine Vermögensnachteile.

 

Zu dieser Vorlage gehört als Anlage eine Übersichtskarte mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-95.

 

3.    Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02. Februar 2018 (GVBl. S. 160).

 

 

Berlin Spandau, den 29.11.2018

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank         Bewig

Bezirksbürgermeister        Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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