Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1282/XIX
1. Zwischenbericht vom 26.03.2015 - BVV-Drs. Nr. 1282/XIX
Das Grünflächenamt hat an den drei Zugängen, die die Liegewiese als solche kennzeichnen, Schilder aufgestellt. Die Schilder weisen auch auf das Mitnahmeverbot von Hunden auf die Liegewiese hin (gem. HundeG § 2).
Die Ausstattung mit Abfallbehältern wird als ausreichend gesehen. An der Liegewiese stehen ganzjährig zwei Abfallbehälter, in der Sommersaison wurden zwei zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt.
Ein Hundetütenspender im Eingangsbereich der Grünanlage wurde nicht aufgestellt/montiert, weil sich keine patenschaftliche Betreuung in Form von täglichem Befüllen mit Tüten gefunden hat.
Da das Bezirksamt den Auftrag als erfüllt ansieht, wird hiermit gebeten diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Berlin-Spandau, den 24. November 2015 Das Bezirksamt
Kleebank Bezirksbürgermeister
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