Drucksache - 1231/XIX  

 
 
Betreff: Wochenendsiedlung Hakenfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.10.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Besprechung
01.12.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage GAL v. 06.10.2014
Antwort vom 31.10.2014

  1. In wie vielen Fällen wurden seitens des Bezirksamtes seit dem 01. Januar 2014 Kündigungen gegenüber Mieter/-innen der Wochenendsiedlung Hakenfelde ausgesprochen?
     
  2. In wie vielen Fällen wurden Kündigungen gegenüber Mieter/-innen der Wochenendsiedlung Hakenfelde durchgesetzt?
     
  3. Welche offenen Punkte / Prüfzusagen ergaben die Bürger/-innenversammlungen und welche dieser Punkte / Prüfzusagen wurden in welcher Form erledigt?
     
  4. Ist eine weitere Bürger/-innenversammlung beabsichtigt?
     
  5. Ist beabsichtigt, gegenüber den Mieter/-innen die Bildung eines Mieter/-innenrates anzuregen oder - falls dies seitens der Mieter/-innen erfolgt, diesen anzuerkennen?
     
  6. Welche Veränderungen hat das Bezirksamt im Verwaltungshandeln vollzogen?
     
  7. Vermietet das Bezirksamt die Grundstücke inklusive der Baulichkeiten oder nur die Fläche?
     
  8. Zwischen welchen Vertragsparteien wird der Mietvertrag für das Grundstück und der Kaufvertrag für die bestehenden Baulichkeiten geschlossen?
     
  9. Von wem und nach welchen Kriterien wird der Wert der Baulichkeiten und der Bepflanzung sowie der Beseitigungskosten ermittelt?
     
  10. Gibt es hierzu einheitliche standardisierte Vorgaben und gelten diese für alle Wochenendgrundstücke im Bezirk?
     
  11. r welchen Zeitraum galt/gilt das Moratorium gegenüber
     

a)      den Mieter/-innen und
 

b)      der Wohnsiedlung Hakenfelde e.V.
 

und welche Tatbestände sind hiervon ausgenommen?

 
 

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