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Drucksache - 1218/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4042 Titel 67104 (1.650.000,00 €), Titel 67145 (330.000,00 €), Titel 67149 (1.000.000,00 €), Titel 67156 (340.000,00 €) und Titel 67184 (1.120.000,00 €)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
06.11.2014 
Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung und des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorl. z.B. v. 16.09.2014
BE HPR v. 06.11.2014

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich

 

r das Haushaltsjahr 2014

 

im Kapitel              4042              Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch

                            Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme

 

bei Titel              67104              Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII

                            innerhalb Berlins

 

bis zur Höhe von              1.650.000,00 ?,

 

 

bei Titel              67145              Sozialpädagogische Krisenintervention nach

                            Inobhutnahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              330.000,00 ?,

 

 

bei Titel              67149              Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Kinder-

                            und Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              1.000.000,00 ?,

 

 

bei Titel              67156              Tagesgruppen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              340.000,00 ?

 

und

 

bei Titel              67184              Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII

                            außerhalb Berlins

 

bis zur Höhe von              1.120.000,00 ?

 

werden genehmigt.


einstimmig

 
 

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