Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1186/XIX
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Die zuständigen Stellen hatten bereits aus Anlass der Fertigstellung des Bullengrabengrünzugs verkehrssichernde Maßnahmen intensiv geprüft und umgesetzt: So wurden bereits im Jahre 2007 sowohl in der Egelpfuhlstraße und im Päwesiner Weg Bordabsenkungen vorgenommen und, sofern nicht bereits vorhanden, die Querungsbereiche durch Haltverbote überlagert. Als wesentliches Verkehrssicherungsinstrument wurde aber v.a. in allen genannten Straßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen und in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrzeichen 138 StVO "Vorsicht Radfahrer" aufgestellt.
Im gleichen Zusammenhang wurde im Magistratsweg mit seiner völlig anderen Verkehrsbedeutung, welche in der Einstufung als übergeordnete Straßenverbindung im STEP Verkehr ihren Niederschlag findet, ein Fußgängerüberweg (FGÜ) vorgesehen und 2010 dem Verkehr übergeben.
Die BVV hatte diese Sicherungsmaßnahmen mit der Vorlage des Bezirksamtes vom 30.04.2009 -zu dem Beschluss Drucksache Nr. 0641/XVIII vom 18.11.2007- zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmen haben sich nach Auffassung des Bezirksamtes als wirksam erwiesen und bewährt. Das Bezirksamt vermag seither auch keine wesentlichen Änderungen der verkehrlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkennen, welche ein neuerliches Handeln in der von der StVO vorgesehenen zwingenden Notwendigkeit erforderlich machten.
Die Voraussetzungen für die Anlegung eines FGÜ sind demnach -anders als im Magistratsweg- weder in der Egelpfuhlstraße noch im Päwesiner Weg gegeben:
Die zusätzliche Anlegung von Fußgängerüberwegen in den genannten Straßen würde unabweisbar zu vergleichbaren Problemen führen wie sie bedauerlicherweise an dem Fußgängerüberweg im Magistratsweg zu Tage getreten sind, wo ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Radfahrer/-innen entstanden ist, welche rechtswidrig den Fußgängerüberweg befahren. Von den zuständigen Polizeidienststellen wurden diese Gefahren als derart bedenklich eingestuft, dass sogar die Forderung nach einem völligen Rückbau des dortigen Fußgängerüberweges geäußert wurde, der das Bezirksamt letztendlich nur durch den zweifellos unbefriedigenden Kompromiss des Einbaus von Schutzgittern begegnen konnte. Dieser Sachverhalt ist vom Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ausführlich dargestellt und von diesem wiederum zur Kenntnis genommen worden.
Berlin-Spandau, den 26.02.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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