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Drucksache - 1186/XIX  

 
 
Betreff: Übergänge im Bullengraben sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
18.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.01.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 08.09.2014
BE BuV v. 18.11.2014
Vorl. z.K. v. 26.02.2015

2

 

Die zuständigen Stellen hatten bereits aus Anlass der Fertigstellung des Bullengrabengrünzugs verkehrssichernde Maßnahmen intensiv geprüft und umgesetzt: So wurden bereits im Jahre 2007 sowohl in der Egelpfuhlstraße und im Päwesiner Weg Bordabsenkungen vorgenommen und, sofern nicht bereits vorhanden, die Querungsbereiche durch Haltverbote überlagert. Als wesentliches Verkehrssicherungsinstrument wurde aber v.a. in allen genannten Straßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen und in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrzeichen 138 StVO "Vorsicht Radfahrer" aufgestellt.

 

Im gleichen Zusammenhang wurde im Magistratsweg mit seiner völlig anderen Verkehrsbedeutung, welche in der Einstufung als übergeordnete Straßenverbindung im STEP Verkehr ihren Niederschlag findet, ein Fußngerüberweg (FGÜ) vorgesehen und 2010 dem Verkehr übergeben.

 

Die BVV hatte diese Sicherungsmaßnahmen mit der Vorlage des Bezirksamtes vom 30.04.2009 -zu dem Beschluss Drucksache Nr. 0641/XVIII vom 18.11.2007- zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Mnahmen haben sich nach Auffassung des Bezirksamtes als wirksam erwiesen und bewährt. Das Bezirksamt vermag seither auch keine wesentlichen Änderungen der verkehrlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkennen, welche ein neuerliches Handeln in der von der StVO vorgesehenen zwingenden Notwendigkeit erforderlich machten.

 

Die Voraussetzungen für die Anlegung eines FGÜ sind demnach -anders als im Magistratsweg- weder in der Egelpfuhlstraße noch im Päwesiner Weg gegeben:

 

  • In der innerhalb einer 30-Zone gelegenen Egelpfuhlstraße sind die Verkehrsmengen äußerst gering, zudem besteht mit Ausnahme des Bullengrabengrünzuges keinerlei nennenswerter Fußnger-Querungsbedarf;

 

  • Die Verkehrsmengen im Päwesiner Weg würden die Anlegung eines FGÜ zwar möglicherweise rechtfertigen, wenngleich die Kfz-Zahlen auch hier weniger als 5.000 Fzg./24 Std betragen (vgl. Umweltatlas 2011, Karte 07.01: Verkehrsmengen Stand 2009). Die unnstigen Sichtbedingungen verbieten jedoch angesichts des gerade im Bereich Bullengrabenquerung kurvigen Straßenverlaufs die Anlegung eines FGÜ (Erkennbarkeit des FGÜ aus mind. 50 m Entfernung - vgl. Nr. 2.2 (2) der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen, R-FGÜ 2001). Aus diesem Grunde hatte die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingerichtete Arbeitsgruppe 'rderung des Fußngerverkehrs' im Jahre 2009 die Anlegung eines FGÜ nicht befürworten können.

 

Die zusätzliche Anlegung von Fußngerüberwegen in den genannten Straßen würde unabweisbar zu vergleichbaren Problemen führen wie sie bedauerlicherweise an dem Fußngerüberweg im Magistratsweg zu Tage getreten sind, wo ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Radfahrer/-innen entstanden ist, welche rechtswidrig den Fußngerüberweg befahren. Von den zuständigen Polizeidienststellen wurden diese Gefahren als derart bedenklich eingestuft, dass sogar die Forderung nach einem lligen ckbau des dortigen Fußngerüberweges geäert wurde, der das Bezirksamt letztendlich nur durch den zweifellos unbefriedigenden Kompromiss des Einbaus von Schutzgittern begegnen konnte. Dieser Sachverhalt ist vom Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ausführlich dargestellt und von diesem wiederum zur Kenntnis genommen worden.

 

 

Berlin-Spandau, den 26.02.2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              ding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 


 

 
 

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