Ukraine
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Drucksache - 1148/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die von der zuständigen Senatsverwaltung angekündigte Kürzung der Zuschüsse an Hortbetriebe freier Träger zurückgenommen wird. Begründung:
Horte an Grundschulen sind ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsangebotes für Kinder. An die Betreiber (Freie Träger) werden zu Recht hohe qualitative Anforderungen gestellt, die nur mit einer entsprechenden finanziellen Zuweisung begründet werden können. Die Bereitstellung des Bildungsangebotes und die Herstellung der bestmöglichen Bildungschancen für Kinder sind staatliche Aufgaben - was auch allerseits postuliert wird. Die Hortbetreuung ist an freie Träger zu bestimmten Konditionen vergeben worden, nachträgliche Verschlechterungen der vertraglichen Konditionen sind angesichts der Bedarfe im Bildungsbereich fachlich kaum begründbar. Eine ehrenamtliche Kompensation durch die Mitarbeiter/-innen der freien Träger kann und darf nicht vorausgesetzt werden. |
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Bezirksamt Spandau
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