Ukraine
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Drucksache - 1143/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft die nachstehend durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannte Person gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 und Abs. 9 AG KJHG zu einem beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:
Frau Gülden Tiryaki - Öge Päwesiner Weg 37 13581 Berlin Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG und die Stellvertretung wird vom für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Frau Tiryaki - Öge ist vom Verein Spandauer Jugend e.V. empfohlen worden. Rechtsgrundlagen:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560)
Berlin-Spandau, den 19. Juni 2014Das Bezirksamt
Kleebank HankeBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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