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Drucksache - 1138/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in Staaken: Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg als Tempo 30-Zone erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GALSPD/GAL
Verfasser:Haß/Höhne 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragGemeinsamer Antrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
11.06.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin (kurzfristig abgesagt)      
02.07.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gem. Antrag SPD/GAL v. 02.06.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg als Tempo 30-Zone gewidmet bleibt und die bestehenden Vorfahrtsregelungen (Gleichberechtigung) damit erhalten bleiben

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg als Tempo 30-Zone gewidmet bleibt und die bestehenden Vorfahrtsregelungen (Gleichberechtigung) damit erhalten bleiben.

Begründung:

Begründung:

 

Der Straßenzug Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg muss maximale Verkehrsberuhigung erfahren, um die Nutzung als Durchfahrtsstraße in Nord-Süd-Richtung und die damit einhergehende trennende Wirkung zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil Staakens zu minimieren. In der BVV Spandau besteht seit langem ein fraktionsübergreifender Konsens, dass die Verkehrsberuhigung in Staaken eher erhöht als gesenkt werden muss. Anträge verschiedener Fraktionen zu Querungshilfen usw. belegen dies ebenso wie Betrachtungen während einer Radtour des Ausschusses für Bauen und Verkehr im Jahr 2013, bei der die Situation vor Ort besichtigt worden ist. Die Anordnung der VLB unterläuft das gemeinsame Bemühen zur Verkehrsberuhigung und muss deshalb zurückgezogen werden.

 
 

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