Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1138/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg als Tempo 30-Zone gewidmet bleibt und die bestehenden Vorfahrtsregelungen (Gleichberechtigung) damit erhalten bleiben. Begründung:
Der Straßenzug Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg muss maximale Verkehrsberuhigung erfahren, um die Nutzung als Durchfahrtsstraße in Nord-Süd-Richtung und die damit einhergehende trennende Wirkung zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil Staakens zu minimieren. In der BVV Spandau besteht seit langem ein fraktionsübergreifender Konsens, dass die Verkehrsberuhigung in Staaken eher erhöht als gesenkt werden muss. Anträge verschiedener Fraktionen zu Querungshilfen usw. belegen dies ebenso wie Betrachtungen während einer Radtour des Ausschusses für Bauen und Verkehr im Jahr 2013, bei der die Situation vor Ort besichtigt worden ist. Die Anordnung der VLB unterläuft das gemeinsame Bemühen zur Verkehrsberuhigung und muss deshalb zurückgezogen werden. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0