Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1128/XIX
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde angeschrieben. Laut der Antwort der Senatsverwaltung (Anlage 1) sind für den bestehenden Verkehrsweg keine Lärmgrenzwerte festgelegt. Deshalb hat Senstadt keine direkte Einwirkungsmöglichkeit. Auch für das Lärmsanierungsprogramm sind die vorhandenen Richtwerte der Lärmbelastungen tags und nachts unter den dafür notwendigen Lärmbelastungsgrenzen.
Da die Grenzwerte auch unter den Schwellen für das freiwillige Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn liegen, können derzeit keine weiteren Schritte unternommen werden. Sollte sich nach einer weiteren Kartierung ein neues Bild ergeben, werden wir neue Schritte unternehmen.
Über den weiteren Fortgang wird berichtet.
Berlin-Spandau, den 11. April 2016
Kleebank Bezirksbürgermeister
Beschlussvorschlag:
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