Drucksache - 1078/XIX
Vorg.: Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung vom Beschluss des Bezirksamts vom 7. September 1993 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-405
Betr.: Beschluss des Bezirksamts vom 4. März 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-405
Anl.: Kartenausschnitt
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat am 4. März 2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-405 für die Flächen zwischen Schulstraße und Nennhauser Damm, mit Ausnahme einer Teilfläche des Grundstücks Schulstraße 67, sowie Abschnitten des Nennhauser Dammes im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, einzustellen.
Der Beschluss des Bezirksamtes vom 7. September 1993 (ABl. Nr. 57 vom 26. November 1993) ist damit aufgehoben.
Der Beschluss des Bezirksamtes am 4.03.2014 über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-405 im Bezirk Spandau wurde im Amtsblatt Nr. 11 / 14.03.2014 auf Seite 538 bekannt gemacht.
Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Begründung:
Räumliche Einordnung Das Plangebiet befindet sich im Westen des Bezirkes Spandau nahe der Stadtgrenze unmittelbar südwestlich des historischen Dorfes Staaken.
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-405 Der Westteil von Staaken gelangte mit der Wiedervereinigung 1990 in die Verwaltungshoheit des Bezirksamtes Spandau von Berlin. Aus diesem Grund lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes am 7. September 1993 noch kein gültiger Flächennutzungsplan oder rechtsverbindliche Bebauungspläne vor.
Der Bebauungsplan VIII-405 wurde aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Bebauung des bereits locker bebauten Siedlungsteiles zum Zwecke des Wohnungsbaus zu schaffen.
Verfahrensstand bei Einstellung Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-405 wurde mit Beschluss des Bezirksamtes vom 7. September 1993 eingeleitet und am 26. November 1993 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde vom 10.-28. Januar 1994 durchgeführt. Das Bezirksamt beschloss am 22. März 1994, den Forderungen der Bürger nach höheren Grundstücksausnutzungen nicht nachzugehen.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Die Bebauung des Plangebietes erfolgte weitgehend, ohne dass der Bebauungsplan zur Festsetzung gelangte. Die Beurteilung noch möglicher Bauvorhaben über § 34 BauGB werden den Planungszielen entsprechen und müssen nicht mehr planungsrechtlich abgesichert werden. Planungsziele waren:
Eine Weiterführung des Verfahrens ist nicht mehr erforderlich, um diese Planungsziele abzusichern. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IIC äußerte in Ihrem Schreiben vom 12.11.2013 keine Bedenken gegen die Einstellung des Bebauungsplans; ebenso hatte die Gemeinsame Landesplanung in Ihrem Schreiben vom 18.02.2014 keine Bedenken. Der Ausschuss für Stadtentwicklung nahm dies am Dienstag, den 11.02.2014, zustimmend zur Kenntnis.
Berlin-Spandau, 15. April.2014 Das Bezirksamt
Röding Stellv. Bezirksbürgermeister
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