Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1049/XIX
Das Bezirksamt befürwortet nach wie vor eine Fußgängerbrücke über den Nordhafenkanal und hat im Rahmen seiner Kompetenz die vorbereitenden Planungsarbeiten seit ca. 1992 nach Kräften unterstützt. Die Nordhafenbrücke ist bereits seit 1992 fester Bestandteil der Landesplanung. An der Begründung der Sinnhaftigkeit (Verbesserung der Erholungsnutzung sowie einer verbesserten Fernradweggestaltung) bestehen weder auf Senats-, noch auf Bezirksebene Zweifel.
Das Bezirksamt ist jedoch nicht berechtigt, den Bau einer Brücke über den Nordhafenkanal auszuschreiben. Hierfür ist das Brückenbauamt bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Ebenso ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt federführend zuständig hinsichtlich Planung, Umsetzung und Finanzierung des Vorhabens. Schon 2008 wurde dies der Bezirksverordnetenversammlung auf Anfrage mitgeteilt (vergl. Drucksache 1093/XVIII).
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat 2008 sowohl den Bau als auch die Finanzierung beschlossen. Die Anforderungen überstiegen jedoch die bisherige Ausfinanzierung des Bauvorhabens. Die Brücke sollte einerseits behindertengerecht sein, andererseits sollte sie so hoch sein, dass noch Boote sie passieren können. Eine Brücke mit Tor- bzw. Drehmechanismus wie die Fußgängerbrücke in der Maselakebucht wären eine Lösung. Die Anfälligkeit der Technik treibt die Kosten der Unterhaltung jedoch so in die Höhe, dass das Brückenbauamt eine solche Baukonstruktion in Zukunft ablehnt.
Berlin-Spandau, den 30. September 2014 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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