Drucksache - 1028/XIX
Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Möglichkeiten geprüft, den nördlichen (bzw. östlichen) Gehweg der Straße Spandauer Burgwall barrierefrei zu gestalten, d.h. auf für Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzbar zu machen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar: Die Breite des hier in Rede stehenden Gehweges beträgt derzeit etwa 1,90, an der schmalsten Stelle im Bereich der Einbauten (Lichtmaste) beträgt die Durchgangs- bzw. Durchfahrbreite zwischen 1,10 und 1,15 m. In längeren Streckenabschnitten ist ein schmaler unbefestigter Oberstreifen vorhanden, der das Profil zwar nicht einengt, das Befahren jedoch deutlich erschwert.
Damit wird zweifellos die von den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in Ausnahmefällen zugelassene nutzbare Gehwegbreite von 1,60 m nicht erreicht. Die Richtlinien für die Anlegung von Stadtstraßen (RASt 06) halten für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer eine Gehwegbreite von mindestens 1,10 m für erforderlich, dieses Maß wird letztendlich auch im Spandauer Burgwall eingehalten.
Eine Verbreiterung des Gehweges wäre aus den bezirklichen Haushaltsmitteln nicht leistbar, die Maßnahme müsste vielmehr in die Investitionsplanung aufgenommen werden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sowie angesichts des Busverkehrs zum Kreuzfahrtliegeplatz müsste in diesem Falle jedoch das Parken im gesamten Straßenabschnitt untersagt werden.
Das Bezirksamt konnte jedoch erreichen, dass im Zusammenhang mit dem spätestens im kommenden Jahr vorgesehenen Austausch der derzeit vorhandenen Gasleuchten gegen LED-Beleuchtungsmaste diese unmittelbar an die Grundstücksgrenzen versetzt werden, wodurch dann eine nutzbare freie Gehwegbreite von etwa 1,70 m zur Verfügung stehen wird.
In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt auch den in weiten Abschnitten noch unbefestigten Oberstreifen befestigen, sodass die vorhandenen Gehwegflächen dann auch für mobilitätseingeschränkte Personen ungehindert und komfortabel nutzbar sind. Die Kosten für eine solche Maßnahme werden sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 25.000,- ? belaufen.
Ferner wird auch eine Engstelle im Bereich eines Baumes nahe der Straßburger Straße durch eine veränderte Gehwegführung behoben.
Das Bezirksamt bittet, den Auftrag der BVV damit als erfüllt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 05.12.2014 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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