Drucksache - 1004/XIX  

 
 
Betreff: Fußgängerfurt mit Reflektoren ausstatten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
21.05.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 10.03.2014
Vorl. z. K. v. 08.05.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Gatower Straße Höhe Emil-Basdeck-Straße die Fußgängerfurt beidseitig mit Reflektoren zur Sicherheit der Autofahrer und Autofahrerinnen ausgestattet wird

Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die örtliche Situation im Bereich des Fußgängerüberweges in der Gatower Straße i.H. Rothenbücherweg - Emil-Basdeck-Straße geprüft:

 

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt der Gatower Straße beträgt, wie innerorts die Regel, 50 km/h.
  • Die Fahrbahn musste hier verbreitert werden, um den Einbau einer etwa 2,5 m breiten Mittelinsel zu ermöglichen, die Fahrbahn verschwenkt daher hier um etwa 1,25 m in westliche Richtung. Diese Fahrbahnverschwenkung wird sowohl durch die Mittelmarkierung als auch durch die gleichzeitig verschwenkte Markierung des Fahrrad-Angebotsstreifens verdeutlicht. Sie ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften, die einen Versatz von 1,0 m auf 15 m Länge vorsehen, sie ist somit ausreichend dimensioniert und fahrdynamisch gestaltet. Derartige Verschwenkungen sind auch stadtweit üblich, beispielsweise vor Lichtzeichenanlagen, um die Markierung separater Abbiegespuren zu gestatten.
  • Ansonsten ist der Straßenverlauf gerade und übersichtlich!
  • Sowohl am Fahrbahnrand als auch auf der Mittelinsel stehen stark rückstrahlende Verkehrszeichen (Z 350 StVO, "Fußgängerüberweg") in reflektierender Folie Typ 2B, auf der Mittelinsel weiterhin auch das Z 222-20 StVO ("Rechts vorbei") in gleicher Ausführung. Die Z 350 sind zusätzlich mittig direkt über der jeweiligen Richtungsfahrbahn als innenbeleuchtetes Überkopf-Signal aufgestellt, zudem wird der Bereich des Fußgängerüberweges in Ergänzung der normalen Straßenbeleuchtung senkrecht angestrahlt.
  • Die Querungsstelle ist daher auch bei Dunkelheit bereits aus größerer Entfernung deutlich erkennbar!

 

Bei normaler, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die Sicht- und Straßenverhältnisse angepasster Fahrweise ist nach der festen Überzeugung des Bezirksamtes, die von den zuständigen Polizeidienststellen uneingeschränkt geteilt wird, ein sicheres Befahren dieses Straßenabschnitts also jederzeit möglich.

 

Das Bezirksamt hält es auch nicht für zweckmäßig Verkehrsmaßnahmen durchzuführen, die die Kraftfahrer zu einer schnelleren und damit im Bereich des Überweges verkehrsgefährdenden Fahrweise verleiten könnten.

 

 

Berlin-Spandau, den 08.05.2014

Das Bezirksamt

 

 

 

Kleebank                                                                                                  Röding

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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