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Betreff: |
Hilfen zur Erziehung: vollständige Basiskorrektur bei Zuzügen? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | GAL | GAL |
Verfasser: | H ö h n e | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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1- Wie viele Menschen sind im Zeitraum 01.01.2010 - 31.10.2013 in den Bezirk zugezogen, die zum Zeitpunkt des Umzuges bereits in einem anderen Berliner Bezirk oder einem anderen Bundesland einen Antrag auf eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung gestellt hatten (laufendes Verfahren) bzw. deren Antrag bereits bewilligt wurde?
- Welche Prüfungen erfolgen seitens des Bezirkes bei laufenden Antragsverfahren
- In welcher Form werden die vorher zuständigen Stellen in die Entscheidung eingebunden?
- Wer ist im Jahr des Zuzuges Kostenträger der Maßnahme?
- Erfolgt bei Ersterfassung der Kostenübernahme durch den Bezirk einer bereits von einem anderen Bezirk/Bundesland bewilligten Maßnahme bzw. dem Abschluss eines laufenden Antragsverfahrens eine vollständige Basiskorrektur oder die Anrechnung eines Eigenanteils des Bezirkes?
- Ggf.: Wie hoch war der Anrechnungsbetrag des Bezirkes in den Jahren 2010 - 12 bzw. wie hoch wird er gemäß der Prognose in 2013 ausfallen?
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