Drucksache - 0881/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zu den Bebauungsplänen VIII-B22 und VIII-B23
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 08.11.2013
Anl. z. Vorl. z.K. v. 08.11.213

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Vorg.:               Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung vom Beschluss des Bezirksamts vom 15. Oktober 1991 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B22

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung vom Beschluss des Bezirksamts vom 15. Oktober 1991 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B23

              Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung über den Stand des Bebauungsplans VIII-B22 in der Sitzung am 31. Oktober 1991 (Vorlage zur Kenntnisnahme)

              Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung über den Stand des Bebauungsplans VIII-B23 in der Sitzung am 8. November 1991 (Vorlage zur Kenntnisnahme)

 

Betr.:              Beschluss des Bezirksamts vom 24. September 2013 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungspläne VIII-B22 und VIII-B23

 

Anl.:              Kartenausschnitte im Maßstab 1 : 5000

 

a.)

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 24. September 2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B22 für die Flächen zwischen der Straße 339, der S- und Fernbahn von Spandau nach Nauen, dem Breddiner Weg, dem Ferbitzer Weg, dem Phöbener Steig, dem Zeestower Weg, der östlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Zeestower Weg 19, sowie Ferbitzer Weg 24 und 25, dem Heidelakengraben, dem Isenburger Weg, der Eichholzbahn, den östlichen Grenzen der Grundstücke Eichholzbahn 178, Torweg 164 und 165, sowie Loher Pfad 4/14, der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Fachinger Straße 29 und der Fachinger Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken einzustellen. Der Beschluss vom 15. Oktober 1991 (ABl. Nr. 54 vom 22. November 1991) ist damit aufgehoben.

 

b.)

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 24. September 2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B23 für das Gelände zwischen Neunkircher Steig, Heidelakengraben, Straße 339, Fachinger Straße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Fachinger Straße 31, Lohrer Pfad 4/14, Torweg 164 und 165 sowie Eichholzbahn 178 und Eichholzbahn im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken einzustellen. Der Beschluss vom 15. Oktober 1991 (ABl. Nr. 54 vom 22. November 1991) ist damit aufgehoben.

 

4. Begründung:

 

zu a.)

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-B22

 

Mit dem Bebauungsplan VIII-B22 sollten Anfang der 1990er Jahre erstmalig Art und zulässige Dichte der baulichen Nutzung sowie sonstige planungsrechtliche Regelungen für einen Teil Neu-Staakens festgesetzt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die rechtliche Grundlage zu schaffen, möglichen negativen Veränderungen der städtebaulichen Struktur wirksamer begegnen zu können.

Aufgrund des Fehlens eines Flächennutzungsplans war die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans erforderlich, um bei städtebaulich nicht vertretbaren Vorhaben rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Ohne die verbindlichen Vorgaben eines Bebauungsplans wäre zu befürchten gewesen, dass städtebaulich nicht vertretbare Bauanträge hätten genehmigt werden müssen.

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans VIII-B22 war es den siedlungstypischen Charakter des Plangebietes zu erhalten. Der in Bebauungsdichte und den Grünstrukturen erkennbare Übergangsbereich zwischen Innenstadt und Außenräumen solle durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen gesichert werden. Einer übermäßigen, städtebaulich nicht vertretbaren Verdichtung des Stadtrandgebietes sollte vorgebeugt werden.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B22 wurde mit Beschluss des Bezirksamtes vom 15. Oktober 1991 eingeleitet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde vom 16. März bis zum 16. April 1992 durchgeführt. Am 4. August 1992 wurde noch das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch das Bezirksamt beschlossen.

Durch Beschluss des Bezirksamts vom 28. September 1993 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans eingeschränkt. Dieser Beschluss wurde am 26. November 1993 im Amtsblatt für Berlin ortsüblich bekannt gemacht.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Beim Bebauungsplan VIII-B22 handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der Regelungen über Art der Nutzung und die städtebauliche Dichte innerhalb des Gebietes, jedoch keine Aussagen zu Verkehrsflächen enthält. Da für dieses Gebiet inzwischen ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan existiert, Bereiche durch qualifizierte Bebauungspläne im Verfahren abgedeckt sind und die Eigenart des mittlerweile städtebaulich entsprechend vorgeprägten Gebietes weitgehend durch die Planersatzvorschrift des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erhalten werden kann, gibt es keine Veranlassung mehr, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B22 weiter zu führen. Zudem befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des VIII-B22 der im Verfahren befindliche Bebauungsplan 5-31, wodurch eine Einschränkung ohnehin erforderlich wäre. Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens für die verbleibenden Bereiche ist aus diesen Gründen nicht notwendig.

 

zu b.)

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-B23

 

Mit dem Bebauungsplan VIII-B23 sollten Anfang der 1990er Jahre erstmalig Art und zulässiges Maß der baulichen Nutzung sowie sonstige planungsrechtliche Regelungen für einen Teil Neu-Staakens festgesetzt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Lage des Baugebiets in der damaligen Wasserschutzzone II zu gewährleisten und die rechtliche Grundlage zu schaffen, möglichen negativen Veränderungen wirksamer begegnen zu können.

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans VIII-B23 war es, den siedlungstypischen Charakter des Plangebietes zu erhalten. Der in Bebauungsdichte und den Grünstrukturen erkennbare Übergangsbereich zwischen Innenstadt und Außenräumen sollte durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen gesichert werden. Einer übermäßigen, städtebaulich nicht vertretbaren Verdichtung des Stadtrandgebietes sollte vorgebeugt werden.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B23 wurde mit Beschluss des Bezirksamtes vom 15. Oktober 1991 eingeleitet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde vom 16. März bis zum 16. April 1992 durchgeführt. Am 4. August 1992 wurde noch das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch das Bezirksamt beschlossen.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Beim Bebauungsplan VIII-B23 handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der hauptsächlich Regelungen über Art der Nutzung und die städtebauliche Dichte innerhalb des Gebietes, jedoch keine Aussagen zu Verkehrsflächen enthält. Da für dieses Gebiet inzwischen ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan existiert und die Eigenart des mittlerweile städtebaulich entsprechend vorgeprägten Gebietes durch die Planersatzvorschrift des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erhalten werden kann, gibt es keine Veranlassung mehr, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-B23 weiter zu führen. Der einfache Bebauungsplan VIII-B23 enthält keine tiefer gehenden Festsetzungen, die noch dem heutigen Regelungsbedarf entsprechen und ist somit zur Steuerung der räumlichen Entwicklung nicht erforderlich.

 

 

Berlin-Spandau, 08.11.2013

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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