Drucksache - 0744/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zu dem Bebauungsplan VIII-148-1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 25.07.2013
Anlage z. V.z.B. v. 25.07.2013

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Vorg.:  Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung vom Beschluss des Bezirksamts vom 15. Juni 1981 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-148-1 - Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwischenbericht)- Sitzung der BVV am 18. September 1981 – Drucksache Nr. 33 – XI. Wahlperiode

 

 Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung über das mit dem Senator für Bau- und Wohnungswesen abgestimmte Ergebnis der vorgezogenen Bürgerbeteiligung - Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwischenbericht) - Sitzung der BVV am 3. März 1983 – Drucksache Nr. 33 – XI. Wahlperiode

 

Betr.: Beschluss des Bezirksamts vom 11. Juni 2013 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 148-1

 

Anl.: Kartenausschnitt (unmaßstäblich)

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-148-1 für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 2352 und 10085 südlich der Lutoner Straße im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 15. Juni 1981 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 70 vom 06. November 1981) ist damit aufgehoben.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2013 die Absicht zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

4. Begründung:

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-148-1

 

Die Entscheidung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erfolgte im Bezirk auf der Grundlage eines Neubauvorhabens der ehemaligen Abteilung Wirtschaft des Bezirksamts Spandau. Es war beabsichtigt, auf dem Grundstück südlich der Lutoner Straße eine Jugendverkehrsschule zu errichten.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war erforderlich, weil die entsprechenden Grundstücksflächen im gültigen Bebauungsplan VIII-148 vom 10. Juni 1975 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ ausgewiesen und im Flächennutzungsplan ebenso dargestellt sind. Ursprünglich sollte die betroffene Fläche als Teil der Dauerkleingartenanlage Egelpfuhl vom ehemaligen Gartenbauamt übernommen werden. Eine Einbeziehung in das Gelände der Dauerkleingartenanlage fand jedoch nicht statt.

Wichtigstes Ziel der Neuaufstellung war die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugendverkehrsschule“. Für das geplante Gebäude sollte eine eingeschossige Baukörperausweisung festgesetzt werden.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 15. Juni 1981. Des Weiteren wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung mit Bezirksamtsbeschluss vom 04. November 1981 abgeschlossen.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Das Verfahren wurde aufgrund umfangreicher vorhandener Altlasten und den sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen nicht weiter verfolgt. Auf dem Gelände befand sich eine Hausmülldeponie durch die Methangasablagerungen in den Boden gelangt sind. Im Bereich der Kleingartenanlage Egelpfuhlwiesen fand bereits eine Sanierung durch Absaugung statt, wodurch eine Gefährdung der Kleingärten abgewendet wurde.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans als Anlage beigefügt.

 

 

Berlin - Spandau, den 25.07.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank Röding

Bürgermeister Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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