Drucksache - 0627/XIX
Die Prüfung hat ergeben, dass die Umsetzung des Beschlusses aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des Partizipations- und Integrationsgesetzes (§1 Abs.1 PartIntG) nicht möglich ist.
Die Wahlen zum Migrations- und Integrationsbeirat durch ausschließlich deutsche Staatsbürger/-innen (Wahlberechtigte) würde gem. §1 Abs.1 PartIntG zu einer Benachteiligung der Spandauer Migrantinnen und Migranten führen.
Daher bitten wir den Bericht als Schlussbericht anzuerkennen.
Berlin-Spandau, den . August 2015
Kleebank Bezirksbürgermeister
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