Drucksache - 0594/XIX  

 
 
Betreff: Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diversen Straßenzügen in Staaken; insbesondere im Eckenerweg (Verlegung von Druckentwässerungsleitungen) durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/-inEinwohner/-in
Verfasser:Plagemann, Stefan 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Einw. Anfr. v. 18.02.2013

1

1.      Für die Kolonie Freiland (zwischen Eckenerweg und Klosterbuschweg) hat das Bezirksamt im Jahr 2005 einen Bebauungsplan unterschrieben. Darin ist ausdrücklich ein „übergeordnetes Leitungsrecht für die BWB aufgeführt. Warum hat das Bezirksamt weder im Vorfeld des Bebauungsplans noch im Nachhinein die Grundlage zur Durchsetzung des übergeordneten Leitungsrechtes zwischen dem Klosterbuschweg und dem Eckenerweg (gemäß Aussage der BWB ist dies beispielsweise die Widmung als öffentliche Straße) geschaffen bzw. wann wird mit der Durchsetzung dieses Rechtes begonnen?

 

2.      Wer trägt die Kosten für den Mehraufwand der im Bau befindlichen Druckentwässerung zu einer Freispiegelleitung sowie die Kosten für Planung, Einbau und Betrieb für die dutzenden Hebe- und Pumpanlagen (eine Anlage pro Gebäude) aufgrund der ausgebliebenen Handlungen?

 

3.      Gemäß den offiziellen Aussagen der BWB gibt es keine einzige staatliche Stelle, welche die Art und Weise der Baumaßnahmen der BWB prüft und genehmigen muss. Allein der Landesrechnungshof prüft im Nachhinein, ob die Mittel sparsam verwendet wurden. Sind diese Aussagen richtig; haben die BWB einen „Freifahrtsschein“?

 

4.      Welche Schritte hat das Bezirksamt bzw. andere staatliche Stellen unternommen, um die Bauarbeiten der BWB zu stoppen, damit die aufgetretenen Probleme, wie die Durchsetzung der ursprünglich vorgesehenen Entwässerung des Eckenerweges mit Hilfe einer Freispiegelleitung zum Klosterbuschweg, die ungeklärten Straßenfluchtlinien sowie ungeklärte Eigentumsverhältnisse von diversen Flurstücken und letztlich sogar ungeklärte Eigentumsverhältnisse von bereits vorhandenen Entwässerungsleitungen geklärt werden bevor teure Fehlbauten durch die BWB geschaffen werden?

 

5.      Wurden alle rechtlichen Vorschriften eingehalten und sind die Baumaßnahmen somit in vollem Umfang rechtens?

 
 

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