Drucksache - 0589/XIX  

 
 
Betreff: Tempo 30 bitte nur nachts in Spandau!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenPiraten
Verfasser:Paolini 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Mitberatung
18.04.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
18.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
20.08.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
15.10.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Pir v. 18.02.2013
Mitberatung von BüO

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf Spandauer Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten ein generelles Tempolimit von 30 km/h in der Zeit von 22-6 Uhr eingeführt und durchgesetzt wird

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf Spandauer Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten ein generelles Tempolimit von 30 km/h in der Zeit von 22-6 Uhr eingeführt und durchgesetzt wird.

Begründung:

Begründung:

 

Die Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus führt zu einer spürbaren Verringerung der Lärmbelastung. Dies ist vor allem in der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr notwendig, denn aus diversen Studien zur Gesundheitsgefährdung durch Lärm wissen wir: Lärm macht krank! Deshalb sollte der Bezirk Spandau verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz der Bevölkerung ergreifen.

 

In innerstädtischen Gebieten besteht die Problematik, dass Maßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzwände nicht umsetzbar sind. Mit dem Vorhaben "Tempo 30 bei Nacht auf Hauptverkehrsstraßen" soll erprobt werden, ob diese Maßnahme für eine Entlastung der Anwohner in den betroffenen Gebieten sorgt. Im Rahmen des Modellvorhabens sollen auch Ausweichrouten betrachtet werden. Verkehrsverlagerungseffekte sollen so erfasst und zukünftig vermieden werden.

 

Auch das Europäische Parlament "empfiehlt den zuständigen Behörden nachdrücklich, in Wohnbereichen und auf allen einspurigen Straßen in Stadtgebieten, die keine getrennte Fahrbahn für Radfahrer haben, zum besseren Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorzuschreiben", heißt es im Text einer Entschließung. Dieser EU Entschließung haben übrigens auch die dortigen CDU-Mitglieder zugestimmt.

 

Gerade lief übrigens im schwarz/rot regierten Berlin die Initiative https://leises.berlin.de/ , der zugehörige Berliner Lärmminderungsplan des Senats sagt zum Thema Tempo 30: "Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine effektive und kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung. Außerdem treten bei Tempo 30 - Regelungen positive Synergieeffekte mit der Verkehrssicherheit, der Aufenthaltsqualität und der Luftqualität auf."

 
 

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