Drucksache - 0565/XIX  

 
 
Betreff: Die Zukunft der Kinder in die Hand ihrer Eltern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 15.02.2013
Vorl. z.K. v. 30.05.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Entscheidung über die Schulfähigkeit ihres fünfjährigen Kindes zuerst den Eltern und erst in einem zweiten Schritt dem Schularzt überlassen wird

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Außenstelle Spandau - teilt dazu mit:

 

Die im Schulgesetz beschriebene Rechtsgrundlage bildet aktuell die Basis für die zu treffenden Entscheidungen. Die Möglichkeit der individuellen Verweildauer von 1 - 3 Jahren in der Schulanfangsphase ist konzeptionell vorgesehen und soll dem persönlichen Lernfortschritt Rechnung tragen.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über eine noch bessere Information den Eltern der zukünftigen Schulanfänger das gesamte Procedere nahe zu bringen. Diese Anregung wird von der regionalen Schulaufsicht aufgegriffen und mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Abt. Gesundheit thematisiert.

 

 

Berlin-Spandau, den 30. Mai 2013

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Kleebank                            Hanke

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 

Begründung:

 

 
 

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