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Drucksache - 0444/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplans 5-84 für eine nördliche Teilfläche des Flurstücks 2313, Gemarkung Staaken, Flur 1, westlich der Straße Am Zeppelinpark im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 19.10.2012
Anlage z. Vorl.z.B. v. 19.10.2012
Vorl. z. K. v. 15.01.2014
Anl. z. V.z.K. v. 15.01.2014

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Beschluss des Bezirksamtes vom 11. Juli 2000 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-432 - Vorlage zur Kenntnisnahme (1. Zwischenbericht) vom 17. November 2000, Drucksache Nr. 721 – XVI. Wahlperiode

 

Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-84 – Vorlage zur Beschlussfassung vom 31. Oktober 2012, Drucksache 444 – XIX. Wahlperiode

 

Beschluss des Bezirksamtes Spandau vom 24. September 2013 über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-84

 

Anlage: Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-84

 

 

Begründung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-84 war die Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Gewerbegebietes zu schaffen.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 6. September 2011 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Produktionshalle mit zugehörigen Einrichtungen beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat während seiner Sitzung am 6. September 2011 sowohl das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch die Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Produktionshalle mit zugehörigen Einrichtungen zustimmend zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen. Die Baugenehmigung wurde inzwischen erteilt.

 

In seiner Sitzung am 14. August 2012 hat das Bezirksamt Spandau den Beschluss über die Vorlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 5-84 als Bestandteil dieser Rechtsverordnung an die Bezirksverordnetenversammlung Spandau unter Beifügung der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB gefasst.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) den entsprechenden Beschluss während ihrer Sitzung am 31. Oktober 2012 gefasst.

 

Nach der Beschlussfassung des Entwurfs zum Bebauungsplan 5-84 und des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans durch die Bezirksverordnetenversammlung wurde der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 30. April 2013 gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.

 

Im Ergebnis des Anzeigeverfahrens wurde mit Schreiben vom 28. Juni 2013 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan 5-84 vom Bezirksamt beanstandungsfrei festgesetzt werden kann.

 

Der Bebauungsplan 5-84 vom 28. Juni 2011 ist durch Verordnung des Bezirksamtes Spandau am 24. September 2013 festgesetzt worden. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erfolgte am 21. Dezember 2013 auf Seite 891.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-84 ist damit abgeschlossen.

 

 

Berlin-Spandau, den 15.01.2014

Bezirksamt Spandau von Berlin

 

 

Kleebank Röding

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

A

 

 
 

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