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Drucksache - 0422/XIX  

 
 
Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Landstadt Gatow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Mitberatung
30.11.2012 
Außerordentliche öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
18.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.10.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antr. GAL v. 22.10.2012
Änd.Antr. GAL v. 23.01.2013
Vorl. z.K. v. 01.10.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße "Am Landschaftspark Gatow" eingehalten und nicht mehr als "Rennstrecke" genutzt wird

Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat am 24.07.2013 auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in der Straße Am Landschaftspark Gatow die Mittelmarkierungen (Leitlinie nach Z 340 StVO) entfernen lassen.

 

Dies entspricht der Regelung des § 45 Abs. 1c StVO, wonach u.a. auch Leitlinien in 30-Zonen nicht zulässig sind. Hintergrund ist, dass diese Leitlinien beim Kraftfahrer den Eindruck einer durchgehenden bevorrechtigten Straße erwecken, während in derartigen Zonen grundsätzlich die Regel "Rechts-vor-Links" zu gelten hat. Sie erleichtern zudem das Aneinandervorbeifahren auch bei höheren Fahrgeschwindigkeiten, da der seitliche Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug sicherer eingeschätzt werden kann.

 

Die Entfernung der Leitlinie führt also zu einer deutlichen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Sinne des Beschlusses.

 

 

Berlin-Spandau, den 01.10.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                  Röding

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat


Beschlussvorschlag:

 

Begründung:

 

 
 

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