Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0422/XIX
Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat am 24.07.2013 auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in der Straße Am Landschaftspark Gatow die Mittelmarkierungen (Leitlinie nach Z 340 StVO) entfernen lassen.
Dies entspricht der Regelung des § 45 Abs. 1c StVO, wonach u.a. auch Leitlinien in 30-Zonen nicht zulässig sind. Hintergrund ist, dass diese Leitlinien beim Kraftfahrer den Eindruck einer durchgehenden bevorrechtigten Straße erwecken, während in derartigen Zonen grundsätzlich die Regel "Rechts-vor-Links" zu gelten hat. Sie erleichtern zudem das Aneinandervorbeifahren auch bei höheren Fahrgeschwindigkeiten, da der seitliche Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug sicherer eingeschätzt werden kann.
Die Entfernung der Leitlinie führt also zu einer deutlichen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Sinne des Beschlusses.
Berlin-Spandau, den 01.10.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Beschlussvorschlag:
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