Drucksache - 0340/XIX
1. Welche Möglichkeiten der Nutzung der Rieselfelder hätte ein Privat-Investor im Einklang mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung?
2. An welchen Stellen und in welcher Form wäre eine über das heutige Maß der vorhandenen Nutzung möglich, ohne Bestimmungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Rieselfelder aufzuheben oder Sondergenehmigungen zu erteilen?
3. Werden Nutzungen wie der Betrieb von Windkraftanlagen oder Solaranlagen durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung ausgeschlossen? |
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