Drucksache - 0339/XIX  

 
 
Betreff: Anmeldung der im Rahmen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Umfeld Tätigen bei der Minijob-Zentrale
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales Besprechung
17.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage GAL v. 20.08.2012
Antwort vom 05.09.2012

1
  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob, seit wann und in welchen Bezirken bei der Gewährung von Hilfe zur Pflege: Nachbarschaftshilfe bereits Vorgaben für die zu begrüßende Anmeldung der im häuslichen Umfeld Tätigen bei der Minijob-Zentrale bestehen?
     
  2. Wird die lt. Antwort auf die Frage 4 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 angekündigte Arbeitsanweisung ausschließlich für und innerhalb der Spandauer Bezirksverwaltung erstellt oder gibt es diesbezügliche Vereinbarungen mit anderen Bezirken und/oder der Senatsverwaltung?
     
  3. Welche Vorgaben beabsichtigt das Bezirksamt bezüglich des Urlaubsanspruches, der Überstundenzuschläge und der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) in die Arbeitsanweisung aufzunehmen?
     
  4. Ist die Antwort auf die Frage 3 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 dahingehend zu verstehen, dass die Umstellung aller entsprechenden Vertragsverhältnisse gemäß der adäquaten Wahlmöglichkeit der Minijob-Zentrale ab Vorlage der Arbeitsanweisung bis zum 30. September 2013 abgeschlossen sein wird?
     
  5. Ist die Antwort zur Frage 6 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 dahingehend zu verstehen, dass der Mindeststundensatz mit Euro 7,50 angesetzt wird und im Einzelfall entsprechend der abgeforderten Leistung höher vereinbart werden kann?
     
  6. Ist die Antwort zu Frage 8 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 dahingehend zu verstehen, dass es keine diesbezügliche Basiskorrektur geben wird, da die Kosten des Minijobs (Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Krankenvertretung, Überstundenzuschläge und Sonderzahlungen) bei der 2010 berechneten Fallkostenpauschale nicht berücksichtigt wurden?
     
  7. Wird das Bezirksamt sich für eine entsprechende Erhöhung der Fallkostenpauschale für die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, der zufolge die Hilfe zur Pflege: Nachbarschaftshilfe eindeutig der geringfügigen Beschäftigung zuzuordnen ist, einsetzen?
     
  8. Wie ist die Aussage "Bei einem Ausgabevolumen von 17,4 Mio. Euro im Jahr 2011 fallen die zusätzlichen Kosten für die Anmeldung bei der Minijobzentrale nicht ins Gewicht." zu verstehen?
     
  9. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die zusätzlichen Kosten nicht zu Lasten anderer Leistungsberechtigter im Rahmen des T-Teils erbracht werden?
 
 

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