Drucksache - 0334/XIX
1. Nachdem die auf den Rieselfeldern ansässigen Landwirte eine Ablehnung ihrer Angebote, die von ihnen bewirtschafteten Ländereien zum aktuellen Richtwert zu übernehmen, erhalten haben und nun ein Gastronomie - Konzern offenbar zu denselben Bedingungen den Zuschlag erhalten hat oder noch erhalten soll, kann es sich dabei offensichtlich doch nur um eine freihändige Vergabe handeln. Ist eine solche freihändige Vergabe im vorliegenden Fall überhaupt zulässig?
2. Welchen höheren Kaufpreis erwartet das Bezirksamt für den Fall einer öffentlichen, wenn nicht europaweiten Ausschreibung, die ja wohl nicht nur üblich, sondern sogar vorgeschrieben ist bei überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Tochtergesellschaften des Landes Berlin? |
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Bezirksamt Spandau
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