Drucksache - 0312/XIX
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teilt zum Beschluss folgendes mit:
In den Stundenzumessungen für die VHG (07.30 ‑ 13.30 Uhr = 6 Stunden) + ergänzende Betreuung und Förderung (06.00 ‑ 07.30 Uhr und 13.30 ‑ 18.00 Uhr = 6 Stunden) sind anteilig Vor‑ und Nachbereiungszeiten von bis zu 4 Stunden wöchentlich bei einer Vollzeitstelle (8 Stunden) einberechnet. Ferner sind 10 % "Vertretungsmittel" in der Bedarfsberechnung der ergänzenden Förderung und Betreuung + VHG einkalkuliert. Die Gremienarbeit, Koordinierungs‑ und kooperierende Aufgaben werden überwiegend von der koordinierenden Erzieherin wahrgenommen, die zum Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung gehört, aber natürlich auch den Bereich der VHG abdeckt. Für diese Tätigkeit erhält die Schule diese zusätzliche Stelle, die von der Struktur her nicht mit direkten Aufgaben am/mit dem Kind betraut ist, aber natürlich im Bedarfsfall in der Kinderbetreuung mitwirkt. Eine differenzierte Bedarfsaufschlüsselung sorgt möglicherweise für mehr Transparenz, aber leider ergibt sich daraus kein höherer Stundenanteil für die konkrete Arbeit am/mit dem Kind.
Berlin-Spandau, den 28. November 2012
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0