Drucksache - 0312/XIX  

 
 
Betreff: Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 15.08.2012
Vorl. z.K. v. 28.11.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuv

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

In den Stundenzumessungen für die VHG (07.30 13.30 Uhr = 6 Stunden) + ergänzende Betreuung und Förderung (06.00 07.30 Uhr und 13.30 18.00 Uhr = 6 Stunden) sind anteilig Vor und Nachbereiungszeiten von bis zu 4 Stunden wöchentlich bei einer Vollzeitstelle (8 Stunden) einberechnet. Ferner sind 10 % "Vertretungsmittel" in der Bedarfsberechnung der ergänzenden

Förderung und Betreuung + VHG einkalkuliert.

Die Gremienarbeit, Koordinierungs und kooperierende Aufgaben werden überwiegend von der koordinierenden Erzieherin wahrgenommen, die zum Bereich der ergänzenden Förderung und

Betreuung gehört, aber natürlich auch den Bereich der VHG abdeckt. Für diese Tätigkeit erhält die Schule diese zusätzliche Stelle, die von der Struktur her nicht mit direkten Aufgaben am/mit dem Kind betraut ist, aber natürlich im Bedarfsfall in der Kinderbetreuung mitwirkt.

Eine differenzierte Bedarfsaufschlüsselung sorgt möglicherweise für mehr Transparenz, aber leider ergibt sich daraus kein höherer Stundenanteil für die konkrete Arbeit am/mit dem Kind.

 

 

Berlin-Spandau, den 28. November 2012

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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