Drucksache - 0230/XIX  

 
 
Betreff: Erlass von Richtlinien zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus für das Land Berlin als Voraussetzung für die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
05.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
18.11.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antr. GAL v. 14.05.2012
BE Sta v. 04.12.2012
Vorl. z.K. v. 06.11.2015

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für das Land Berlin umgehend Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus erlassen werden und somit die notwendige Voraussetzung für textliche Festsetzungen z

Der Berliner Senat hat im Jahr 2014 die ersten Wohnungsbauförderbestimmungen (WFB 2014) beschlossen und im Sommer 2015 die Konditionen nochmals verbessert (WFB 2015). Die Förderbestimmungen regeln das Förderverfahren, die Finanzierung und Abrechnung der Mittel. Durch das Anbieten von Förderalternativen erhofft sich der Senat eine Erreichung der Zielzahlen für geförderte Wohnungen (2015: 1.000 WE, 2016: 2.500 WE und in 2017: 3.000 WE).

 

Ich bitte die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.  

 

 

Berlin-Spandau, den 06. November 2015

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

 

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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