Drucksache - 0230/XIX
Der Berliner Senat hat im Jahr 2014 die ersten Wohnungsbauförderbestimmungen (WFB 2014) beschlossen und im Sommer 2015 die Konditionen nochmals verbessert (WFB 2015). Die Förderbestimmungen regeln das Förderverfahren, die Finanzierung und Abrechnung der Mittel. Durch das Anbieten von Förderalternativen erhofft sich der Senat eine Erreichung der Zielzahlen für geförderte Wohnungen (2015: 1.000 WE, 2016: 2.500 WE und in 2017: 3.000 WE).
Ich bitte die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Berlin-Spandau, den 06. November 2015
Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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