Drucksache - 0220/XIX  

 
 
Betreff: Einheitliches Verfahren zur Anhörung der Krankenhäuser sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Vogt
Verfasser:BzStR Vogt 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. CDU v. 14.05.2012
Vorl.z.K. v. 30.07.2012
Vorl. z. K. v. 01.10.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Anhörung von Krankenhäusern gemäß § 30 Landeskrankenhausgesetz und § 40 Psychischkrankengesetz ein landeseinheitliches Verfahren sichergestellt wird

1. Zwischenbericht vom 30.07.2012

 

 

Die Patientenbeauftragte des Landes Berlin, Frau Karin Stötzner, hat sich am 14.08.2012 telefonisch gemeldet und erklärt, dass die „Handreichung zur Arbeit und Auswahl von Patientenfürsprecherinnen und –fürsprechern“ auf Beschluss des Rates der Bürgermeister zustande gekommen ist.

In seiner Sitzung am 10. März 2011 fasste der Rat der Bürgermeister folgenden Beschluss* (RdB-Vorlage Nr. R-896/2011): „Der Rat der Bürgermeister (…) regt gegenüber dem Senat an, gemeinsam mit den Bezirken ggf. unter Federführung der Berliner Patientenbeauftragten eine Handreichung zur Arbeit und Auswahl von Patientenfürsprecher/innen zu erarbeiten.“

 

Frau Stötzner sieht aktuell keinen Regelungsbedarf, zumal im Jahre 2014 eine Evaluation des Verfahrens geplant sei.

 

Wir bitten den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, 01.10.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Vogt

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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