Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

Energiesparen

Drucksache - 0216/XIX  

 
 
Betreff: Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 3 und Spandau 4 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR MachulikBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 09.05.2012
Anlage 1 - 5 zur Vorl.z.K. v. 09.05.2012

Der Bezirksverordnetenversammlung wird folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:

Der Bezirksverordnetenversammlung wird folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:

 

1.      Die Schiedsamtsbezirke Spandau 3 und Spandau 4 werden zum Schiedsamtsbezirk Spandau 3 zusammengelegt.
 

2.      Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 3 sollen von dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 3, Herrn Gintrowski, weitergeführt
werden.

 

 

A.     Begründung:

Seit Jahren ist durch die von den Schiedspersonen abgegebenen jährlichen Geschäftsberichte erkennbar, dass die Zahl der durchgeführten Schlichtungsverhandlungen zur Beilegung von Streitigkeiten die Tätigkeit gering auslastet. Siehe dazu die beiliegende Tabelle (Anlage 1).

Die geringe Auslastung der Schiedsamtsbezirke Spandau 3 mit einem Fall von 2005 bis 2011 und Schiedsamtsbezirk Spandau 4 mit insgesamt 12 Fällen von 2005 bis 2011 begründet die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke zum Schiedsamtsbezirk Spandau 3 durchzuführen.

Die Schiedsperson Helmut Stolz, wohnhaft: Bardelebenweg 10, 14089 Berlin, hat sein Amt im Schiedsamtsbezirk Spandau 4 am 30.04.2012 niedergelegt (Anlage 2).

Durch die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 3 und Spandau 4 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 3 (Anlagen 3 bis 5) erübrigt sich die Neuwahl von einer Schiedsperson.

Der neu gebildete Schiedsamtsbezirk sollte die Bezeichnung Schiedsamtsbezirk Spandau 3 erhalten, weil Herr Gintrowski, amtierender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3, sein Amt voraussichtlich bis zum 11.03.2015 beibehalten wird und darum sämtliche vorgehaltenen Materialien (Kopfstempel, Arbeitsbücher usw.) auf seinen Familiennamen in Verbindung mit der Bezeichnung „Schiedsamt 3“ weitergeführt werden können. Die Geschäfte des Schiedsamtes wären für den vergrößerten Bezirk durch Herrn Gintrowski wahrzunehmen.

Herr Gintrowksi hat seine Zustimmung zur Wahrnehmung des Schiedsamtes in einem vergrößerten Schiedsamtsbezirk gegenüber dem Bürgeramt fernmündlich erklärt.

Durch die vorgesehene Reduzierung ergeben sich weder für die Schiedsperson noch für die ratsuchenden Bürger/innen Spandaus wahrnehmbare Verschlechterungen.
 

 

B.     Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 2 und 3 Berliner Schiedsamtsgesetz vom 07.04.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 Dienstrechtsänderungsgesetz vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70).

Ausführungsvorschriften zum Berliner Schiedsamtsgesetz vom 03.05.2011 zu § 1 Nr. 4 und 5 (ABl. S. 870).
 

C.     Haushaltsmäßige Auswirkungen:

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

              Die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke beinhaltet die Reduzierung der               Kosten für die Schiedsämter:

              - Jede Schiedsperson erhält für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume,
                            einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung
                            einer monatliche Entschädigung von 48,57 €.
                                          jährlich: 582,84 €

              - Für jede Schiedsperson ist an den Bund Deutscher Schiedsmänner und
                            Schiedsfrauen als dessen Standesvertretung eine Beitragszahlung zu leisten

                                          jährlich:   82,00 €

              - Bezugskosten für die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung

                                          jährlich:   41,00 €

              - Sonstige sachliche Kosten in nicht zu benennender Höhe, die sich aus der
                            laufenden Geschäftswahrnehmung (Vordrucke, Erwerb von Rechtsgrundlagen /
                            Büchern, Portokosten, Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
                            usw.) ergeben.

Die verbindlichen Kosten eines aufgegebenen Schiedsamtsbezirkes verringert sich um
jährlich 705,84 €.

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

              keine

 

 

Berlin-Spandau, den 9. Mai 2012

Für das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Machulik

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen