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Drucksache - 0211/XIX  

 
 
Betreff: ÖPNV im Johannesstift
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SeniorenBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
15.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
21.08.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.10.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Sen-Antr. Franke v. 23.02.2012
BE BuV v. 21.08.2012
Vorl. z.K. v. 01.10.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen dahingehend zu verhandeln, das großflächige Gelände des Evangelischen Johannesstiftes durch den ÖPNV mittels einer behindertengerechten Buslinie zu erschließen

Das Bezirksamt hat in intensiven Gesprächen mit der Leitung des Evangelischen Johannesstifts die Möglichkeiten einer Anbindung des Stiftsgeländes an den öffentlichen Personennahverkehr geprüft.

 

Danach kann eine Führung der Buslinie M45 über Straßen und Wege des Johannesstifts nicht in Betracht kommen. Eine solche Streckenführung erforderte erhebliche Umbauten am Straßenkörper (beispielsweise Entfernung der Aufpflasterungen, Straßenverbreiterungen in den Kurvenbereichen einschließlich Baumfällungen), welche vom Bezirk nicht finanziert werden dürfen (Privatflächen) und von der Einrichtung nicht finanziert werden können.

Hinzu käme aber auch der nicht unerhebliche Einfluss auf das Erscheinungsbild der gesamten einmaligen, denkmalgeschützten Anlage nicht nur durch die vorgenannten Umbauten sondern v.a. auch durch Busse, die an einer zwingend erforderlichen Endhaltestelle - beispielsweise in der Sichtachse Toreinfahrt ? Kirche - über einen längeren Zeitraum stehen.

 

Eine Heranführung der Buslinie 139 (oder 136) an das Stiftsgelände ist unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich, da die Wichernstraße baulich nicht für die Aufnahme eines regelmäßigen Schwerlast- bzw. Buslinienverkehrs geeignet ist.

Dessen ungeachtet sollen bei zukünftigen Umgestaltungen im östlichen Stiftsbereich Flächen für eine mögliche Nutzung als Busendhaltestelle bzw. Buskehre frei von festen baulichen Anlagen gehalten werden, um die Möglichkeit einer Busanbindung über eine -wenn auch langfristig nicht absehbar- ausgebaute Wichernstraße grundsätzlich offen zu halten.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Prüfauftrag der BVV damit als erledigt anzusehen.

 

Um den Bewohnern aber dennoch eine Anbindung an den öffentlichen Busverkehr anbieten zu können, prüft die Stiftleitung derzeit über den Zeitraum eines Vierteljahres die Einrichtung eines eigenen Fahrdienstes zum Anschluss an den vorhandenen ÖPNV, dabei soll auch die Eignung alternativer Beförderungsmittel (z.B. Velo-Taxi, Elektromotorroller) geprüft werden.

 

 

Berlin-Spandau, den 01.10.2013

Das Bezirksamt

 

 

 

Kleebank                                                                                                  Röding

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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