Drucksache - 0158/XIX
Im Zuge der vorläufigen Haushaltswirtschaft sind nach bezirklicher Ansicht und der Auslegung der Senatsverwaltung für Finanzen Vertragsverlängerungen für bereits bestehende Honorarverträge sowie die Weiterführung bereits bestehender Kurse an Musikschulen zulässig, D.h es können Kurse wieder aufgefüllt werden bzw. ausscheidende Lehrer ersetzt werden. Das Unterrichtsvolumen konnte so annähernd gehalten werden. Die Einrichtung neuer Kurse an den Musikschulen und somit der Abschluss neuer Verträge ist nach den Maßgaben des Art 89 VvB nicht zulässig.
Berlin-Spandau, den 4. Juni 2012 Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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