Ukraine
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Drucksache - 0148/XIX
a) Wie erfolgt die Bedarfsermittlung und für wie viele „Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben“ kann ein Personalzuschlag nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) gem. dem Rundschreiben der zuständigen Senatsverwaltung Nr. 3/2009 beantragt werden?
b) Wie erfolgt die Information der Eltern, deren Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind, auf die Möglichkeit der Zuschlagszahlung für „Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben“ und dem dazu erforderlichen Nachweis der Einkommenshöhe?
c) Ist dem Bezirksamt bekannt, in welchem Umfang im Bezirk Personalzuschläge für „Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben“ beantragt und bewilligt wurden?
d) Teilt das Bezirksamt unsere Ansicht, dass das gewählte Verfahren zur Förderung der Kinder, die in tatsächlich oder vermeintlichen „sozial benachteiligenden Bedingungen“ leben vereinfacht und die Gewährung eines Personalzuschlages unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern gewährt werden sollte? |
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