Drucksache - 0118/XIX  

 
 
Betreff: Entwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5 - 44 VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.02.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 30.01.2012
Anl. z. Vorl. z.K. v. 30.01.2012

1

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

1.)              Beschluss des Bezirksamtes vom 6.12.2011 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 – 44 VE

 

in Anlage beigefügt:

1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5.000

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 6.12.2011 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 – 44 VE für das Grundstück Sakrower Kirchweg 97 im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow einzustellen. Der Beschluss vom 24.1.2006 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (ABl. Nr. 38 vom 4.8.2006) ist damit aufgehoben.

Die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 – 44 VE ist am 13.1.2012 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden. Das Verfahren zur Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 – 44 VE ist somit abgeschlossen.

 

4. Begründung:

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 – 44 VE

 

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-44 VE war die Absicht des Grundstückseigentümers (Deutsche Renten­versicherung Bund) auf dem Grundstück ein Tagungs- und Schulungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu errichten. Bestandteil der Planung war der Abriss des vorhandenen Gebäudeensembles aus Wohnhaus und Heimschule mit insgesamt 4 Gebäuden aus den 60er Jahren, eine Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Landhausvilla und die Neuerrichtung eines Gebäudeensembles mit insgesamt 3 Gebäuden (Haupthaus mit Unterrichts- und Tagungsräumen, 2 Gästehäuser).

 

Nach geltendem Bau- und Planungsrecht war das Vorhaben auf dem in Rede stehenden Grundstück nicht realisierbar, da der geltende Bebauungsplan VIII-B für die o. g. Grundstücke ein „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt. Im Zusammenhang mit dem 1972 festgesetzten Bebauungsplan VIII-B ist die Baunutzungsverordnung von 1968 anzuwenden. Daraus geht hervor, dass im „allgemeinen Wohngebiet“ Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen der Verwaltungen nur ausnahmsweise zugelassen werden können.

 

Zur Umsetzung des Bauvorhabens war daher die Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5 – 44 VE erforderlich, der die Zulässigkeit des Tagungs- und Schulungszentrum mit überörtlichem Charakter unter Berücksichtigung der erforderlichen Festsetzungen zum Schutz der Nachbarschaft regeln sollte. Vorgesehen war eine Festsetzung gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1990 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tagungs- und Schulungszentrum“.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Beschluss des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am 7.8.2007 war der letzte Verfahrensschritt, den das Bezirksamt beschlossen hat.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Der Investor verfolgt die Absicht der Umnutzung seines Grundstückes nicht mehr.

Mit Schreiben vom 17.10.2011 teilte der Grundstückseigentümer dem Stadtplanungsamt mit, dass der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund den Beschluss für die Neubau - und Sanierungspläne aufgehoben hat und den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht mehr aufrechterhalten will.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5 - 44 VE als Anlage beigefügt.

 

 

Berlin – Spandau, den 30.01.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                                            Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

4

 

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