Drucksache - 0107/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die vom Bezirksamt gem. § 37 Abs. 8 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen Mehrausgaben
für das Haushaltsjahr 2011
im Kapitel 3736 Grundschulen
bei Titel 51701 A 08 Bewirtschaftungsausgaben
bis zur Höhe von 785.692,70 €
zur Kenntnis.
Begründung: Die im Kapitel 3736 Titel 51701 verfügbaren Mittel reichen für die Deckung des unabweisbaren Bedarfs an Bewirtschaftungskosten nicht aus. Das dem Bezirk Spandau zugewiesene Produktsummenbudget ließ eine Veranschlagung des voraussichtlichen Bedarfs nicht zu. Die Abgabe von Dienstgebäuden konnte den Mehrbedarf nicht in der erhofften Höhe auffangen.
Der Ausgleich für die Mehrausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen im Bereich „Mieten und Pachten“ (Einnahmefeld E01) in Höhe von 430.391,63 € und durch Mehreinnahmen bei der Erlösbeteiligung der Bezirke aus der Veräußerung von Grundstücken (Einnahmefeld E02) in Höhe von 355.301,07 €.
Berlin-Spandau, den 30. Januar 2012 Das Bezirksamt
Kleebank Bezirksbürgermeister
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