Drucksache - 0091/XIX
Seit Inkrafttreten der UN-BRK im März 2009 ist Deutschland zur Einhaltung und Umsetzung der in ihr formulierten Rechte verpflichtet.
Im Zentrum der UN-BRK steht der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Mit dem Projekt spandau inklusiv ist der Bezirk Spandau zu einem Vorreiter bei der lokalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geworden. Das partizipative und auf Nachhaltigkeit angelegte Projekt wurde durch den Spandauer Senioren- und Behindertenbeauftragten und mit Unterstützung des Evangelischen Johannesstift Berhindertenhilfe gGmbH durchgeführt. In einem konzeptionell ersten Schritt wurden der BzBm, die Stadträte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf Abteilungen des Bezirksamtes hinsichtlich der UN-BRK und deren Umsetzung interviewt, nach bestehenden Diskriminierungen befragt und wie diese abgebaut werden können. Aus allen fünf Abteilungen sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Seminaren geschult und qualifiziert worden (zum Beispiel über die Grundlagen "Leichte Sprache"). Es wurden in den Abteilungen Aktionspläne in Absprache mit den Stadträten und dem BzBm zur Umsetzung der smart definierten Ziele erarbeitet, abgestimmt, der Öffentlichkeit präsentiert und evaluiert.
Von den 54 im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK wurden bereits 32 verwirklicht und das ist noch nicht das Ende, denn der Prozess geht weiter. Am 26. Februar 2015 (Bürgersaal im Rathaus Spandau ab 16:30 Uhr) werden Bezirksbürgermeister Kleebank und der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung und Senioren, Klaus Laufmann, über Spandaus Erfolge beim Abbau von Diskriminierungen berichten. Der Projektbericht spandau inklusiv wird in Kürze als Broschüre veröffentlicht. Er wird der BVV als pdf zur Verfügung gestellt.
Berlin-Spandau, den 12. Februar 2015
Kleebank Bezirksbürgermeister
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