Ukraine
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Drucksache - 0082/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Schulgebäude in der Seecktstraße bis zur Entscheidung über einen alternativen künftigen Standort zur gemeinsamen Nutzung von Volkshochschule und Musikschule als außerschulisches Bildungszentrum in Bezirksbesitz zu belassen. Begründung:
Die Diskussionen über das Schulgebäude an der Seecktstraße als möglicher neuer, gemeinschaftlicher Standort von Volkshochschule und Musikschule sind noch nicht beendet. Bis zur politischen Klärung der Frage, ob die beiden Einrichtungen am jetzigen Standort bleiben oder aber an einen neuen Standort umziehen, muss das Schulgebäude in der Seecktstraße in Bezirksbesitz bleiben. Eine Entscheidung über den Standort der beiden Bildungseinrichtungen darf nicht durch die Abgabe des Gebäudes beeinflusst werden. Der Bezirk muss sich alle Möglichkeiten offen halten. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0