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Drucksache - 0082/XIX  

 
 
Betreff: Schulgebäude Seecktstraße als möglichen Standort für ein außerschulisches Bildungszentrum erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
05.03.2012 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
07.03.2012 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
07.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
06.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
16.11.2012 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
06.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
31.01.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 16.01.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Schulgebäude in der Seecktstraße bis zur Entscheidung über einen alternativen künftigen Standort zur gemeinsamen Nutzung von Volkshochschule und Musikschule als außerschulisches Bildungszentrum in Bezirksbesitz zu bela

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Schulgebäude in der Seecktstraße bis zur Entscheidung über einen alternativen künftigen Standort zur gemeinsamen Nutzung von Volkshochschule und Musikschule als außerschulisches Bildungszentrum in Bezirksbesitz zu belassen.

Begründung:

Begründung:

 

Die Diskussionen über das Schulgebäude an der Seecktstraße als möglicher neuer, gemeinschaftlicher Standort von Volkshochschule und Musikschule sind noch nicht beendet. Bis zur politischen Klärung der Frage, ob die beiden Einrichtungen am jetzigen Standort bleiben oder aber an einen neuen Standort umziehen, muss das Schulgebäude in der Seecktstraße in Bezirksbesitz bleiben. Eine Entscheidung über den Standort der beiden Bildungseinrichtungen darf nicht durch die Abgabe des Gebäudes beeinflusst werden. Der Bezirk muss sich alle Möglichkeiten offen halten.

 
 

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