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Drucksache - 0036/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGeschäftsordnungsausschuss
Verfasser:Bewig 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.11.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
13.01.2012    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
23.03.2012    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
31.05.2012    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag GAL v. 14.11.2011
BE GOA vom 31.05.2012

1

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Änderung der Einleitung zur Geschäftsordnung mit der Übernahme der Anwendung aus dem Allgemeinen Teil der GGO I vom 18.10.2011 Land Berlin in folgendem Wortlaut:

 

(1)   Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Behörden in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming).

(2)   Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.
 

 

Änderung des § 16 Abs. 7 Satz 1 GO

 

Die Ausschüsse können sachkundige Personen, Betroffene, Beiräte oder beratende Gremien hinzuziehen.

Änderung § 18 Abs. 4 (neu – letzter Satz) GO

Der Frauen- sowie der Behindertenbeirat haben im Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen, der Migrations- und Integrationsbeirat im Integrationsausschuss das Rederecht.

 

Änderung § 20 Abs. 1 Satz 1 GO

Anträge müssen namens einer Fraktion, einer Gruppe oder von einem Einzelverordneten unterzeichnet sein.

Änderung § 23 a GO

Über die Aufnahme von dringlichen Vorlagen in die Tagesordnung, die nach Fristablauf gem. § 20 Abs. 2 GO bis spätestens eine Stunde vor Beginn der Sitzung eingereicht werden, entscheidet die BVV mit Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten.
 

Änderung § 28 a Abs. 6 GO

 

An die Beantwortung schließt sich keine Aussprache an, vom Fragesteller können bis zu drei Zusatzfragen gestellt werden.

 

Änderung § 39 Abs. 2 (letzter Satz) GO

 

Für Einzelverordnete gilt eine Gesamtredezeit von jeweils 10 Minuten zu jedem der in § 36 (2) d) – j) genannten Bereiche der Tagesordnung.

2 Enthaltungen der Fraktion der GAL

2 Enthaltungen der Fraktion der GAL

 
 

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