Drucksache - 2801/XVIII
1. Zwischenbericht vom 25.01.2012 (als Schlussbericht gefertigt)
Die zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratung der o.g. Vorlage im Ausschuss für Bauen und Verkehr am 21.02.2012 nochmals die Verkehrssituation im Bereich der Bordabsenkung Hohenzollernring 164 geprüft.
Sie ist dabei erneut zu dem Ergebnis gekommen, dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich seien, dies gelte besonders für die Verlängerung der bestehenden eingeschränkten Haltverbotsstrecke. Die Straßenverkehrsbehörde begründet ihre Entscheidung wie folgt:
"Da das Haltverbot zeitlich befristet gilt, entstünde die unzutreffende Annahme, dass außerhalb der Geltungszeiten des Haltverbots vor der Bordabsenkung geparkt werden dürfte. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Da die Bordsteinabsenkung an dieser Stelle deutlich erkennbar und eine gesetzliche Regelung vorhanden ist, besteht für eine zusätzliche Regelung durch die Straßenverkehrsbehörde keine Rechtsgrundlage."
Berlin-Spandau, den 15.03.2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung:
Der oben genannte abgesenkte Bordstein wird häufig von parkenden Fahrzeugen blockiert. Die den Radweg nutzenden Radfahrer haben deshalb oft Probleme beim Verlassen des Radweges. |
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