Drucksache - 2758/XVIII
Nach Übermittlung des o.a. Beschlusses hat die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 29.06.2011 mitgeteilt, dass auch der Senat die Wiedereinbeziehung des Wohnungsgebers bei der melderechtlichen An- und Abmeldung befürwortet und unterstützt.
Dabei wurde auch festgestellt, dass das Land Berlin als eines der ersten Bundesländer bereits frühzeitig auf die negativen melderechtlichen Auswirkungen der Streichung der Vermieternebenmeldepflicht hingewiesen hatte und deshalb die Wiedereinführung der bundesweit bis zum Jahr 2004 geltenden Vermieternebenmeldepflicht und gesetzgeberische Korrekturen durch den Bund gefordert hat.
Der Bund will nunmehr im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Bundesmeldegesetzes, mit dessen Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu rechnen ist, die Mitwirkungspflicht des Wohngebers bei der Anmeldung von Mietern wieder einführen, um so Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Neben der Verpflichtung zur Mitwirkung soll der Wohnungsgeber auch das Recht erhalten, die ordnungsgemäße Anmeldung zu überprüfen. Der Senat wird entsprechende Regelungen im Gesetzgebungsverfahren unterstützen.
Berlin-Spandau, den 31. August 2011
Das Bezirksamt
Birkholz Kleineidam
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