Drucksache - 2758/XVIII  

 
 
Betreff: Zurück zur alten Meldepflicht
(Antrag der Fraktion der FDP vom 14.03.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR'in Kleineidam
Verfasser:BzStR'in Kleineidam 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Vorberatung
11.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.09.2011 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP v. 14.03.2011
BE VBV v. 11.04.2011
Vorl. z. K. v. 31.08.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin auf den Gesetzgeber dahingehend einwirkt, dass das Vorlegen eines Mietvertrages bei einer An- oder Ummeldung wieder verpflichtend wird und somit auch

Nach Übermittlung des o.a. Beschlusses hat die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 29.06.2011 mitgeteilt, dass auch der Senat die Wiedereinbeziehung des Wohnungsgebers bei der melderechtlichen An- und Abmeldung befürwortet und unterstützt.

 

Dabei wurde auch festgestellt, dass das Land Berlin als eines der ersten Bundesländer bereits frühzeitig auf die negativen melderechtlichen Auswirkungen der Streichung der Vermieternebenmeldepflicht hingewiesen hatte und deshalb die Wiedereinführung der bundesweit bis zum Jahr 2004 geltenden Vermieternebenmeldepflicht und gesetzgeberische Korrekturen durch den Bund gefordert hat.

 

Der Bund will nunmehr im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Bundesmeldegesetzes, mit dessen Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu rechnen ist, die Mitwirkungspflicht des Wohngebers bei der Anmeldung von Mietern wieder einführen, um so Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Neben der Verpflichtung zur Mitwirkung soll der Wohnungsgeber auch das Recht erhalten, die ordnungsgemäße Anmeldung zu überprüfen. Der Senat wird entsprechende Regelungen im Gesetzgebungsverfahren unterstützen.

 

 

Berlin-Spandau, den 31. August 2011

 

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                Kleineidam

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadträtin

5 Gegenstimmen

 

Begründung:

 

 
 

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