Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 2657/XVIII
1.
Dem Konsolidierungskonzept
für den Bezirk Spandau für den Zeitraum 2011 - 2014 mit 2.
den
titelmäßigen Auswirkungen bei den Einnahmen, Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen - Ergänzungsplan - 3.
Nach
Umsetzung der titelmäßigen Auswirkungen des Ergänzungsplans ergeben sich
folgende Endsummen:
4.
Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, ggf. noch erforderliche Änderungen
oder Korrekturen sowie die Fortschreibung der Erläuterungen ohne nochmaligen
BVV -Beschluss vorzunehmen. Die BVV und der Haushaltsausschuss sind über
Änderungen und Korrekturen in geeigneter Weise zu informieren. Begründung Die Bezirksverordnetenversammlung
Spandau hat am 17.11.2010 das Konsolidierungskonzept für den Zeitraum 2011 -
2014 und den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 zum Bezirkshaushaltsplan
2010/2011 beschlossen. Bereits am 15.10.2010 wurde das
Konsolidierungskonzept und der Ergänzungsplan - vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau zur
Mitzeichnung - der Senatsverwaltung für Finanzen übersandt. Mit Schreiben vom 20.12.2010 teilte
die Senatsverwaltung für Finanzen mit, dass sie das Konsolidierungskonzept
geprüft habe. Gleichzeitig wurde eine überarbeitete Fassung, die bei Übernahme
mitzeichnungsfähig sei, übersandt. Die Änderungen wurden übernommen und der
Ergänzungsplan entsprechend angepasst. Der Bezirkshaushaltsplan 2010 / 2011
- einschl. Ergänzungsplan 2011 - ist gem. § 26 a Abs. 1 Satz 1 LHO in Einnahmen
und Ausgaben ausgeglichen. Berlin,
Spandau, den 12. Januar 2011 Das
Bezirksamt Birkholz Kleineidam Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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