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Drucksache - 2657/XVIII  

 
 
Betreff: Konsolidierungskonzept für den Zeitraum 2011 - 2014 und den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 zum Bezirkshaushaltsplan 2010/2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR'in Kleineidam
Verfasser:BzStR'in Kleineidam 
Drucksache-Art:DringlichkeitsvorlageDringlichkeitsvorlage
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
D-Vorl. z. B. v. 12.01.2011
Anl. z. D-Vorl. z. B. v. 12.01.2011

1

1.         Dem Konsolidierungskonzept für den Bezirk Spandau für den Zeitraum 2011 - 2014 mit

2.         den titelmäßigen Auswirkungen bei den Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen - Ergänzungsplan -

wird zugestimmt.

3.         Nach Umsetzung der titelmäßigen Auswirkungen des Ergänzungsplans ergeben sich folgende Endsummen:

 

 

2011

 

Einnahmen

 

472.495.500

Ausgaben

 

472.495.500

Verpflichtungsermächtigungen

 

    5.168.000

 

4.         Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, ggf. noch erforderliche Änderungen oder Korrekturen sowie die Fortschreibung der Erläuterungen ohne nochmaligen BVV -Beschluss vorzunehmen. Die BVV und der Haushaltsausschuss sind über Änderungen und Korrekturen in geeigneter Weise zu informieren.

 

Begründung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat am 17.11.2010 das Konsolidierungskonzept für den Zeitraum 2011 - 2014 und den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 zum Bezirkshaushaltsplan 2010/2011 beschlossen.

 

Bereits am 15.10.2010 wurde das Konsolidierungskonzept und der Ergänzungsplan - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau zur Mitzeichnung - der Senatsverwaltung für Finanzen übersandt.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2010 teilte die Senatsverwaltung für Finanzen mit, dass sie das Konsolidierungskonzept geprüft habe. Gleichzeitig wurde eine überarbeitete Fassung, die bei Übernahme mitzeichnungsfähig sei, übersandt. Die Änderungen wurden übernommen und der Ergänzungsplan entsprechend angepasst.

 

Der Bezirkshaushaltsplan 2010 / 2011 - einschl. Ergänzungsplan 2011 - ist gem. § 26 a Abs. 1 Satz 1 LHO in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

 

Berlin, Spandau, den 12. Januar 2011

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Kleineidam

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadträtin

Begründung

 

 
 

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